Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat der Kurverwaltung Juist beschließt, dass private Feiern im Haus des
Kurgastes an veranstaltungsfreien Tagen möglich sind. Alles Weitere regelt der
beigefügte Vertrag, der.Bestandteil der Beratungsvorlage ist.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Auf
Grund des „Antrags auf Genehmigung zur entgeltlichen Nutzung eines Veranstaltungsraums
der Gemeinde Juist für die Bürger dieser Gemeinde“ durch Edda Braun und Uta
Jentjens (siehe Anlage) soll eine klare und endgültige Regelung zu privaten
Feiern im Haus des Kurgastes getroffen werden. Mit der Zustimmung ermöglicht
der Gemeinderat Juister Bürgern die Durchführung von privaten Feiern in einem
finanziellen Umfang, der auch für Gering verdienende möglich ist. Eine
Stellungnahme des Dehogavorstitzenden Johannes Pabst liegt vor (siehe Anhang).
Grundsätzlich ist dies auch in den Räumen des Segelclubs Juist e.V. möglich,
allerdings nur bei Feiern bis max. 100 Gästen.
Mit
der Zustimmung zu diesem Antrag kommt der Gemeinderat den Wünschen der
Antragssteller und wahrscheinlich auch weiterer Juister Bürger nach.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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