Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens bei der Bremer Landesbank, Oldenburg, in Höhe von 759.000,00 € zur Kenntnis.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat hat der Verwaltung durch die Globalermächtigung 2012 (Beschluss vom 27.08.2013 BV 2013/017) die Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen gemäß der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 erteilt.
Bei der Ausschreibung am
12.11.2013 wurden 13 Geldinstitute bzw. Finanzdienstleister zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist am 26.11.2013, 10:00 Uhr,
wurden 3 Angebote abgegeben. Aus Sicht der Verwaltung wurde als wirtschaftlichstes Angebot das
folgende Angebot mit Schuldschein vom 03.12.2013 aufgenommen:
Darlehensbetrag: 759.000,00
€
Kreditinstitut: Bremer
Landesbank, Kreditinstitut Oldenburg
Zinssatz: 3,165
v.H. bei Zinsfestschreibung bis 30.12.2036
Tilgung: 3,00
v.H. zzgl. ersparter Zinsen / vierteljährlich
Die aufgenommenen Mittel wurden zu 689.000,- €
(90,78%) für den Gemeindehaushalt (u.a. Drehleiterfahrzeug, Errichtung
Schulmensa, Inventar und Geräte etc.) und zu 70.000,- € (9,22%) für den
Eigenbetrieb Kurverwaltung Juist (Sauna) verwendet.
Gemäß
§ 7 der Richtlinie der Inselgemeinde Juist über die Aufnahme von Krediten vom
01.12.2010 ist der Gemeinderat in der nächsten Sitzung über die Kreditaufnahme
zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der Gemeinde
(inkl. Kredite):
|
Objektbezogene Einnahmen
(Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||