Beschlussvorschlag: Der Etablierung einer Bungee-Trampolin-Anlage wird zugestimmt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Simon
Lautenschläger ist mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, eine
Bungee-Trampolin-Anlage auf der Insel betreiben zu dürfen. Zum Aufstellen der
Anlage benötigt er eine Fläche von ca. 10 m x 10 m und hat dafür zwei Standorte
benannt:
1.
Am Strand in der Nähe des Strandsportbereichs
2.
Gegenüber des Klettergerüstes an der Minigolfanlage
Zu Punkt 1. Da die Bungee-Trampolin-Anlage Strom
benötigt, ist eine Errichtung dort nicht möglich. Der Strandsport verfügt zwar
über einen Stromanschluss, der allerdings mit den bereits angeschlossenen
Geräten mehr als ausgelastet ist und die Stromversorgung bereits jetzt zu
Problemen führt. Die Trampolin-Anlage als weiteren Stromabnehmer dort
anzuschließen, ist nicht machbar.
Zu Punkt 2: Die Anlage nördlich des Klettergerüstes
am Minigolfplatz aufzustellen, ist ebenfalls nicht möglich, da ein Fallbereich
von 2,50 Meter für das Klettergerüst eingehalten werden muss.
Die Verwaltung schlägt als mögliche Standorte die nördliche Freifläche neben dem Zirkus oder auf der Grünfläche vor der „Blauen Robbe“ am Leuchtturm. Die Machbarkeit muss allerdings noch geprüft werden.
Bei einem positiven Beschluss wird die Verwaltung einen entsprechenden Pachtvertrag erstellen, der aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dann per Umlaufbeschluss im Verwaltungsausschuss beschlossen werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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