Beschlussvorschlag:
Der Kostentarif zur Satzung der Inselgemeinde Juist über die
Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiweilligen
Feuerwehr für die Freiwillige Feuerwehr Juist wird in der vorliegenden Form neu
gefasst.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Neufassung des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 24.12.2012 wurde die Satzung der
Inselgemeinde Juist über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und
Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr mit Datum vom 05.06.2014 neu gefasst.
Die einzelnen Paragrafen wurden an das neue Nds. Brandschutzgesetz angepasst, ebenso wie die Präambel.
Es wurden die gebührenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr, sowie der Gebührenschuldner als auch der Gebührentarif und die Gebührenhöhe näher konkretisiert.
Neu hinzugekommen ist die in § 6 erklärte Veranlagung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühren als auch die Haftungserklärung im § 7.
Der Kostentarif als Anlage der Satzung vom 26.04.2005 blieb allerdings
in der bisherigen Form so bestehen.
Die einzeln aufgeführten Kostenpunkte wurden von mir im Zuge der allgemeinen Kostensteigerungen und in Anlehnung von Kostentarifen anderer Feuerwehren moderat erhöht und mit dem Gemeindebrandmeister abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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