Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke 129/2 und 130/2 werden an Herrn Hoffmann zu einem Kaufpreis von
9.750,00 € verkauft.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Als feststand,
dass die Telefonzelle auf den Grundstücken Flur 3, Flurstück 129/2 und 130/2
abgebaut werden soll, hat Herr Hoffmann Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen
und sein Interesse am Kauf der beiden Grundstücke bekundet. Es handelt sich bei
der Fläche um zwei Dreiecke von jeweils 3 m², welche direkt an das
dahinterliegende Grundstück grenzen. Dieses Grundstück gehört Herrn Hoffmann.
Die Telefonzelle wurde zwischenzeitlich seitens der Telekom entfernt.
Der Kaufpreis
beträgt pro Quadratmeter 1.625,00 €/m². Grundlage ist hier der aktuelle
Bodenrichtwert für den Bereich der Carl-Stegmann-Straße zuzüglich eines
Zuschlags in Höhe von 25%. Dieser wurde aus dem Wertgutachten für die
Mittelstr. 3a aus dem Jahre 2017 entnommen.
Der
Gesamtkaufpreis beträgt 9.750,00 €.
Es gab zwei Anfragen zur Anpachtung der vorgenannten Fläche. Aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes empfiehlt die Verwaltung von einer Verpachtung abzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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