Betreff
Veränderungssperre Siedlung
Vorlage
BV SG 60/2023/023
Art
Bauverwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Insel Juist beschließt für den BPlan Nr.10   6. Änderung eine erneute Veränderungssperre nach §17 BauGB Abs.3 um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.1 BauGB.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der Rat der Inselgemeinde Juist hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10   6. Änderung „Siedlung“ beschlossen.

Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen, die am 18.09.2020 bekanntgemacht wurde. Nach §17 BauGB Abs.3 kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das trifft zu. Somit kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.1 BauGB verlängert werden. Dieses Zeitfenster wird den bislang angerechneten 2 Jahren hinzugefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan