Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Insel Juist beschließt für den BPlan
Nr.10 6. Änderung eine erneute
Veränderungssperre nach §17 BauGB Abs.3 um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.1
BauGB.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rat der Inselgemeinde Juist
hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
10 6. Änderung „Siedlung“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen, die am 18.09.2020 bekanntgemacht wurde. Nach §17 BauGB Abs.3 kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das trifft zu. Somit kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.1 BauGB verlängert werden. Dieses Zeitfenster wird den bislang angerechneten 2 Jahren hinzugefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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