Beschlussvorschlag:
Die Zweckentfremdungssatzung mit Begründung wird in
vorliegender Form und Inhalt beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Juist ist die
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen
Bedingungen besonders gefährdet. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahre 2018
die Anwendung des §22 BauGB als Satzung zur Sicherung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunktion auf Juist beschlossen. Der nächste Schritt ist nun die
Sicherung des bestehenden Dauerwohnraums. Hierfür hat das Land Niedersachsen
das Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum (NZwEWG) im Jahre 2019 beschlossen. Diese kann als Satzung für
entsprechende Kommunen, die nachweislich unter Wohnraummangel leiden,
beschlossen werden. Für Juist trifft dies zu. Demnach wäre in Zukunft die
Umnutzung von Dauerwohnraum genehmigungspflichtig. Die Satzung gilt für 5 Jahre
und kann, bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen, verlängert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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