Betreff
Zweckentfremdungssatzung
Vorlage
BV SG 60/2023/022
Art
Bauverwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Zweckentfremdungssatzung mit Begründung wird in vorliegender Form und Inhalt beschlossen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Juist ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahre 2018 die Anwendung des §22 BauGB als Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion auf Juist beschlossen. Der nächste Schritt ist nun die Sicherung des bestehenden Dauerwohnraums. Hierfür hat das Land Niedersachsen das Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) im Jahre 2019 beschlossen. Diese kann als Satzung für entsprechende Kommunen, die nachweislich unter Wohnraummangel leiden, beschlossen werden. Für Juist trifft dies zu. Demnach wäre in Zukunft die Umnutzung von Dauerwohnraum genehmigungspflichtig. Die Satzung gilt für 5 Jahre und kann, bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen, verlängert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan