Beschlussvorschlag:
Der Rat der Inselgemeinde Juist macht sich die zugrundeliegende Beitragskalkulation zu Eigen.
Die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für die Inselgemeinde Juist wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung wurde vom bisherigen System der Vorteilsmaßstäbe (Betten, Sitzplätze, Mitarbeiter etc.) auf eine umsatzbasierende Berechnung umgestellt. Ebenso wurde die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst. Auf das dieser Beratungsvorlage beigefügte Gutachten des Rechtsanwaltes Elmenhorst wird verwiesen sowie auf den Arbeitskreis am 10.04.2013.
Die Deckungssätze für den Fremdenverkehrsbeitrag sowie der Beitragssatz können noch nicht in der Satzung genannt werden, da die dafür notwendigen Unterlagen bzw. Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsvorlage noch nicht vorlagen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
nein |
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EUR Gesamtkosten
der Maßnahme |
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EUR jährliche
Folgekosten |
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Finanzierung: |
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EUR Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
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EUR objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) |
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EUR einmalige oder
jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten
ohne kalkulatorische Kosten) |
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Veranschlagung: |
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Verw.HH |
Verm.HH |
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Haushaltsstelle: |
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BAD/Wasserwerk |
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Erfolgsplan |
Vermögensplan |
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Anlagen:
1.
Satzung
über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für die Inselgemeinde Juist
(Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
2.
Berufsgruppenliste
mit Vorteilssätze und Mindestgewinnsätze
3.
Gutachten
über die Neugestaltung des Fremdenverkehrsbeitrages in der Inselgemeinde Juist
4.
Beitragskalkulation