Beschlussvorschlag:
Die Juister Gefahrenabwehrverordnung wird in der vorliegenden Form neu gefasst.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Einführung einer eigenständigen Lärmschutzverordnung werden die entsprechenden Regelungen der bestehenden JGefAVO hinfällig.
Im anliegenden Entwurf sind die lärmschutzrelevanten Regelungen nicht mehr aufgeführt.
Folgende Änderungen wurden in die bestehende Verordnung eingepflegt:
· Im § 3 Abs. 2 wurde die geschlossene Ortslage näher bestimmt,
· Im § 4 Abs. 3 wurde der Verbotszeitraum für Hunde am Badestrand an die Juister Strandordnung angepasst,
· Im § 5 wurde die Katzenhaltung geregelt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
nein |
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EUR Gesamtkosten
der Maßnahme |
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EUR jährliche
Folgekosten |
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Finanzierung: |
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EUR Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
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EUR objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) |
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EUR einmalige oder
jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten
ohne kalkulatorische Kosten) |
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Veranschlagung: |
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Verw.HH |
Verm.HH |
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Haushaltsstelle: |
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BAD/Wasserwerk |
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Erfolgsplan |
Vermögensplan |
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Anlagen: