Betreff
1. Nachtrag der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist"
Vorlage
2012/121
Aktenzeichen
20/Sch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtrag der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist“ soll in § 2 Abs. 1 um einen 7. Unterpunkt erweitert werden. Dadurch wird in der Betriebssatzung ebenfalls die „Förderung und Betrieb des Küstenmuseums inkl. der Durchführung von Ausstellungen in den Einrichtungen des Eigenbetriebes“ als Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes festgelegt, welches nachweislich auch vorliegt.

 

Hintergrund dieser Änderung ist die zuletzt getätigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der damit einhergehenden Änderung des Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass, wenn Betriebe gewerblicher Art (vorliegend der Eigenbetrieb Kurverwaltung) Dauerverluste hinnehmen, grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Als verdeckte Gewinnausschüttung wird hierbei der Jahresverlust der Kurverwaltung angesehen, welcher durch die Inselgemeinde Juist als Träger des Betriebs gewerblicher Art abgedeckt wird. Die Rechtsprechung argumentiert dahin, dass durch die zu zahlende Verlustabdeckung, der Gewinn des Trägers, also des Gemeindehaushaltes, verringert wird, und dadurch die Zahlung von Steuern umgangen werden soll. Als verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt der Jahresverlust somit der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragssteuer, so dass zusätzlich zu dem Verlust noch eine weitere nicht unerhebliche finanzielle Belastung hinzukommt.


Bei einer Anwendung für das Jahr 2011 würde die Berechnung folgendermaßen aussehen:

 

geplanter Jahresverlust KV:                               464.200,00 €

steuerpflichtiger Teil Körperschaftssteuer:        23.210,00 € (5% des Jahresverlustes)

Körperschaftssteuer 15%:                                                           3.481,50 €

Soli 5.5% der Körperschaftssteuer:                             191,48 €

Gesamt:                                                                                               3.672,98 €

 

geplanter Jahresverlust KV:                           464.200,00 €

steuerpflichtiger Teil Kapitalertragssteuer:  464.200,00 € (100% des Jahresverlustes)

Kapitalertragssteuer 15%:                                                69.630,00 €

Soli 5.5% der Kapitalertragssteuer:                 3.829,65 €

Gesamt:                                                                                    73.459,65 €

 

Hierbei sei erwähnt, dass durch die Zahlung der Kapitalertragssteuer die Körperschaftssteuer abgegolten ist. Steuerpflichtiger wäre der Gemeindehaushalt.

 

Da diese Problematik die meisten kommunalen Eigenbetriebe und Eigengesellschaften betrifft, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 eine Änderung des KStG vorgenommen. Im § 8 KStG wurde ein neuer Absatz Nr. 7 eingefügt, welcher Ausnahmen von der Anwendung der Rechtsfolgen bei einer verdeckten Gewinnausschüttung vorsieht. Ein Dauerverlustgeschäft i. S. d. § 8 Absatz 7 Satz 2 erster Halbsatz KStG setzt zum einen voraus, dass eine wirtschaftliche Betätigung aus den aufgeführten politischen Gründen ohne kostendeckende Entgelte unterhalten wird, und zum anderen der dabei entstehende Verlust ein Dauerverlust ist. Entsprechendes gilt, wenn die Entgelte nur zu einem ausgeglichenen Ergebnis führen. Ein Dauerverlust liegt vor, wenn auf Grund einer Prognose nach den Verhältnissen des jeweiligen Veranlagungszeitraums nicht mit einem positiven oder ausgeglichenen Ergebnis oder nicht mit einem steuerlichen Totalgewinn zu rechnen ist. Gewinne in einzelnen Veranlagungszeiträumen stehen der Annahme eines Dauerverlustgeschäfts nicht entgegen.

 

§ 8 Absatz 7 Satz 2 KStG enthält eine abschließende Aufzählung der Gründe, aus denen ein kostendeckendes Entgelt nicht erhoben wird. Die begünstigten wirtschaftlichen Geschäfte müssen den folgenden Bereichen zuzurechnen sein: Verkehrsbereich, Umweltbereich, Sozialbereich, Kulturbereich, Bildungsbereich oder Gesundheitsbereich. Bei seiner Begründung für den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 hat sich der Gesetzgeber sehr vage ausgedrückt, so dass viel Raum für Interpretationen gegeben ist. Nach Meinungen in der Literatur stellen etwa Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs keine begünstigten Dauerverlustgeschäfte dar, wohingegen der Kurbetrieb dem Gesundheitsbereich zuzuordnen ist Klärende Rechtsprechung liegt zur Änderung des KStG noch nicht vor.

 

Durch die vorzunehmende Ergänzung in der Betriebssatzung würde mit der Förderung und den Betrieb des Küstenmuseums sowie die Durchführung von Ausstellungen in den Einrichtungen der Kurverwaltung explizit Tätigkeiten aus dem Kulturbereich als Aufgabe des Eigenbetriebes festgelegt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12.11.2009 Erläuterungen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 gemacht, in denen Museen und kulturelle Ausstellungen als Beispiele für den Kulturbereich genannt sind. Somit könnte eine Absicherung geschaffen werden, dass seitens des Finanzamtes keine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Verlustabdeckung für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist“ angesehen wird. Dies ist allerdings durch eine verbindliche Anfrage beim zuständigen Finanzamt noch zu klären, wofür als Voraussetzung die Satzungsänderung zwingend benötigt wird. Bisher wurde für die Kurverwaltung Juist mit Stand Steuererklärung 2010 noch keine verdeckte Gewinnausschüttung seitens des Finanzamtes angenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

  ja

  nein

 

 

 

EUR Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

EUR jährliche Folgekosten

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

EUR Eigenanteil (i.d.R. = Kreditbedarf) 

 

 

EUR objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 

 

 

EUR einmalige oder jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

 Verw.HH

  Verm.HH

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

 

BAD/Wasserwerk

 

  Erfolgsplan

  Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.       Nachtrag der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist“