Betreff
Neufassung einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung für die Inselgemeinde Juist
Satzungsaufstellungsbeschluss
Vorlage
2012/095
Aktenzeichen
20/Sch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung für die Inselgemeinde Juist wird gefasst.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Inselgemeinde Juist soll neu gefasst und die Kalkulation auf Umsatz umgestellt werden. Um eine verlässliche Erstkalkulation durchführen zu können bedarf es der Mitteilung der einzelnen Umsätze aller beitragsfähigen Personen und Unternehmen, so dass keine Schätzungen vorgenommen werden müssen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) kann die Gemeinde bereits vor Erlass der Fremdenverkehrsbeitragssatzung die für die Beurteilung der Beitragspflicht und zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen erforderlichen Auskünfte einholen, wenn der Rat den geplanten Erlass einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung beschließt. Dies soll durch den als Anlage beigefügten Satzungsaufstellungsbeschluss erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 ? ja

 ? nein

 

 

 

EUR Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

EUR jährliche Folgekosten

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

EUR Eigenanteil (i.d.R. = Kreditbedarf) 

 

 

EUR objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 

 

 

EUR einmalige oder jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

? Verw.HH

 ? Verm.HH

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

 

BAD/Wasserwerk

 

 ? Erfolgsplan

 ? Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

1.       Satzungsaufstellungsbeschluss