Satzungsaufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung für die Inselgemeinde Juist wird gefasst.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Inselgemeinde Juist soll neu gefasst und die Kalkulation auf Umsatz umgestellt werden. Um eine verlässliche Erstkalkulation durchführen zu können bedarf es der Mitteilung der einzelnen Umsätze aller beitragsfähigen Personen und Unternehmen, so dass keine Schätzungen vorgenommen werden müssen.
Gemäß § 9 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) kann die Gemeinde bereits vor Erlass der Fremdenverkehrsbeitragssatzung die für die Beurteilung der Beitragspflicht und zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen erforderlichen Auskünfte einholen, wenn der Rat den geplanten Erlass einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung beschließt. Dies soll durch den als Anlage beigefügten Satzungsaufstellungsbeschluss erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: |
? ja |
? nein |
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EUR Gesamtkosten
der Maßnahme |
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EUR jährliche
Folgekosten |
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Finanzierung: |
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EUR Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
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EUR objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) |
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EUR einmalige oder
jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten
ohne kalkulatorische Kosten) |
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Veranschlagung: |
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?
Verw.HH |
? Verm.HH |
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Haushaltsstelle: |
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BAD/Wasserwerk |
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? Erfolgsplan |
? Vermögensplan |
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Anlagen:
1.
Satzungsaufstellungsbeschluss