Betreff
Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Herrn RA Richard Elmenhorst, Bochum, über den gutachterlichen Entwurf einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Vorlage
2012/094
Aktenzeichen
20/Sch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Inselgemeinde Juist schließt die als Anlage 1 beigefügte Honorarvereinbarung mit Herrn RA Richard Elmenhorst, Bochum, über die Erstellung eines gutachterlichen Satzungsentwurfs für eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung ab.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Dieser Beratungsgegenstand war bereits mit der Beratungsvorlage 2011/012 in der Bäderausschusssitzung am 06.12.2011 beraten worden. Seinerzeit bestand noch Erläuterungsbedarf seitens der Ausschussmitglieder, so dass dieser Beratungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt wurde und auch nicht dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wurde.

 

Am 31.07.2012 hat Herr Elmenhorst den Rat und die Verwaltung über die Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages nach Umsatz ausführlich informiert. Die Verwaltung möchte nunmehr Herrn Elmenhorst zur gutachterlichen Erstellung eines Satzungsentwurfes inkl. Gebührenkalkulation beauftragen.

 

Das Honorar von Herrn Elmenhorst bemisst sich nach dem Gegenstandwert gemäß der Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Als Gegenstandwert gilt der Betrag, der durch die Aufwands- und Deckungskalkulation als zulässige Fremdenverkehrsbeitragsdeckungssumme im ersten Erhebungsjahr ermittelt wird. Gemäß aktueller Fremdenverkehrsbeitragserhebung beträgt dieser zur Zeit ca. 200.000,- €. Das Honorar von Herrn RA Elmenhorst würde somit 5.448,00 € betragen zzgl. 400,- € pauschal für 2 Dienstreisen nach Juist inkl. Übernachtung. Das Honorar würde somit 5.848,00 € netto betragen. Auf Grund der zu erwartenden höheren Deckungssumme durch den Fremdenverkehrsbeitrag wird sich das Honorar voraussichtlich erhöhen.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Honorarvereinbarung vom 12.08.2011 hat weiterhin Gültigkeit.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X ja

 ? nein

 

 

5.848,00

EUR Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

EUR jährliche Folgekosten

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

EUR Eigenanteil (i.d.R. = Kreditbedarf) 

 

 

EUR objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 

 

 

EUR einmalige oder jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

? Verw.HH

 ? Verm.HH

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

 

BAD/Wasserwerk

5.848,00

X  Erfolgsplan

 ? Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

1.       Honorarvereinbarung vom 12.08.2011