Beschlussvorschlag:
Die Spende der Juist-Stiftung in Höhe von 23.143,00 € für
drei Trinkwasserbrunnen wird angenommen. Die Spende wir ausschließlich für
diesen Zweck verwendet.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Juist-Stiftung möchte der Inselgemeinde Juist drei
Trinkwasserbrunnen spenden. Die Spendensumme beträgt 23.143,00 € und entspricht
dem Rechnungsbetrag für drei Trinkwasserbrunnen mit Bodenankern einschließlich
der Kosten für den Transport. Die Spende soll ausschließlich für diese drei
Brunnen verwendet werden.
Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 26 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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