Beschluss:
Es wird vorgeschlagen, den Abruch des Trichter-/Absetzbeckens an
der alten Kläranlage kurzfristig auszuschreiben und vorbehaltlich der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamtes Aurich den Auftrag an den preisgünstigsten
Bieter zum Preis von ca. max 80.000,00
netto zu vergeben.
Sachverhalt/Stellungnahme
der Verwaltung:
Ich bitte hiermit um Ihre Bestätigung und Erlaubnis, den
Auftrag für Abbrucharbeiten des Trichters/Absetzbecken der alten Kläranlage in
einem Vergabeverfahren öffentlich ausschreiben zu dürfen und nach Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes Aurich, den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter zu
erteilen.
Das alte Absetzbecken ragt in das Baufeld des neuen
Feuerwehrgerätehauses (siehe Skizze). Im Laufe der Besichtigungen und bereits
begonnenen Arbeiten wurde festgestellt, dass es durch die massive Bauweise des
Trichterbeckens zu Problemen im Bereich des neu geplanten Feuerwehrgerätehauses
kommen kann, so dass man keine Erweiterungsmöglichkeiten hat. Der Juister
Feuerwehr werden immer mehr Aufgaben übertragen wie zB.: Ölsperren im Hafenbecken zu errichten. Desweiteren wird ein
drittes Löschgruppenfahrzeug benötigt.
Der Gemeindebrandmeister hat bereits auf einer Sitzung im Juli vorgeschlagen, das Absetzbecken abbrechen zu lassen, das Material vor Ort schreddern zu lassen und als kapillarbrechende Schicht unterhalb der Stahlbetonsohlplatte wieder einzubauen.
Dieser Vorschlag wurde positiv bewertet und bringt der Inselgemeinde eine Kostenersparnis in Höhe von ca. 35.000,00 € beim Bau des Feuerwehrgerätehauses.
Eine Beprobung des Materials wurde bereits durch ein uns bekanntes Abbruchunternehmen veranlasst. Das Ergebnis der Beprobung hat ergeben, dass das Material im schlechtesten Fall lt. Laga 20 ein Wert von Z 1.1 hat. Dann könnte man das Material im geschlossenen Zustand wie oben beschrieben einbauen.
Eine Rücksprache mit Herrn von Prüssing von der Dekra Automobile GmbH ergab, dass das Schreddergut in Rahmen der Schadstoffbegutachtung sogar als straßenbaufähiges Material verwendet werden kann.
Die Kosten können teilweise reduziert werden, da die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) beabsichtigen, den Bunker an der Bill abbrechen und entsorgen zu lassen. Hier können Synergien entstehen, indem man zumindest die Baustelleneinrichtung teilt.
Stellungnahme der
Kämmerei
Leider stehen laut Kämmerei aktuell keine Mittel zur Deckung zur Verfügung. Nach § 6 EStG H 6.4 können Abbruchkosten nur dann als investiv behandelt werden, wenn das Gebäude mit Abbruchsabsicht erworben wurde. Die theoretische Möglichkeit, dass die Feuerwehr Grundstück und Gebäude vom Klärwerk erwirbt und damit die Abbruchkosten investiv behandelt werden können, fällt leider auch weg. Weder das Grundstück noch das Gebäude sind im Anlagevermögen des Klärwerks gelistet. Somit handelt es sich mit dem Abbruch eindeutig um Aufwand, für den keine Mittel beim Produkt 538010 Kläranlage Juist im Haushalt 2022 eingeplant wurden.
In der Regel müsste jetzt ein Nachtragshaushalt erstellt werden, falls keine anderen Mittel zur Deckung dieses außerplanmäßigen Aufwands zur Verfügung gestellt werden können. Nach heutiger Einschätzung erwarten wir leider keine Mehreinnahmen bei den wichtigsten regulären Einnahmen wie der Gewerbesteuer, die wir zur Deckung heranziehen können. Allerdings ist bereits heute festzustellen, dass die in 2019 gebildete Rückstellung für die Sanierung von Gemeindestraßen mit 300.000 € bis zu ihrer Auflösung zum 31.12.2022 nicht mehr verwendet werden kann. Das Sachgebiet 65 hat derzeit andere Prioritäten. Eine erneute Bildung dieser Rückstellung sollte aber in den Jahresabschlüssen 2020 und/oder 2021 aufgrund zu erwartender guter Jahresergebnisse möglich sein.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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