Betreff
Abruch des Trichter-/Absetzbeckens an der alten Kläranlage
Vorlage
BV/2022/151/3
Aktenzeichen
SG65/AK
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschluss:

Es wird vorgeschlagen, den Abruch des Trichter-/Absetzbeckens an der alten Kläranlage kurzfristig auszuschreiben und vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes Aurich den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter zum Preis von ca. max 80.000,00 netto zu vergeben.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Ich bitte hiermit um Ihre Bestätigung und Erlaubnis, den Auftrag für Abbrucharbeiten des Trichters/Absetzbecken der alten Kläranlage in einem Vergabeverfahren öffentlich ausschreiben zu dürfen und nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Aurich, den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter zu erteilen.

Das alte Absetzbecken ragt in das Baufeld des neuen Feuerwehrgerätehauses (siehe Skizze). Im Laufe der Besichtigungen und bereits begonnenen Arbeiten wurde festgestellt, dass es durch die massive Bauweise des Trichterbeckens zu Problemen im Bereich des neu geplanten Feuerwehrgerätehauses kommen kann, so dass man keine Erweiterungsmöglichkeiten hat. Der Juister Feuerwehr werden immer mehr Aufgaben übertragen wie zB.: Ölsperren im Hafenbecken zu errichten. Desweiteren wird ein drittes Löschgruppenfahrzeug benötigt.

Der Gemeindebrandmeister hat bereits auf einer Sitzung im Juli vorgeschlagen, das Absetzbecken abbrechen zu lassen, das Material vor Ort schreddern zu lassen und als kapillarbrechende Schicht unterhalb der Stahlbetonsohlplatte wieder einzubauen.

Dieser Vorschlag wurde positiv bewertet und bringt der Inselgemeinde eine Kostenersparnis in Höhe von ca. 35.000,00 € beim Bau des Feuerwehrgerätehauses.

Eine Beprobung des Materials wurde bereits durch ein uns bekanntes Abbruchunternehmen veranlasst. Das Ergebnis der Beprobung hat ergeben, dass das Material im schlechtesten Fall lt. Laga 20 ein Wert von Z 1.1 hat. Dann könnte man das Material im geschlossenen Zustand wie oben beschrieben einbauen. 

Eine Rücksprache mit Herrn von Prüssing von der Dekra Automobile GmbH ergab, dass das Schreddergut in Rahmen der Schadstoffbegutachtung sogar als straßenbaufähiges Material verwendet werden kann.

 

Die Kosten können teilweise reduziert werden, da die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) beabsichtigen, den Bunker an der Bill abbrechen und entsorgen zu lassen. Hier können Synergien entstehen, indem man zumindest die Baustelleneinrichtung teilt.

 

Stellungnahme der Kämmerei

Leider stehen laut Kämmerei aktuell keine Mittel zur Deckung zur Verfügung. Nach § 6 EStG H 6.4 können Abbruchkosten nur dann als investiv behandelt werden, wenn das Gebäude mit Abbruchsabsicht erworben wurde. Die theoretische Möglichkeit, dass die Feuerwehr Grundstück und Gebäude vom Klärwerk erwirbt und damit die Abbruchkosten investiv behandelt werden können, fällt leider auch weg. Weder das Grundstück noch das Gebäude sind im Anlagevermögen des Klärwerks gelistet. Somit handelt es sich mit dem Abbruch eindeutig um Aufwand, für den keine Mittel beim Produkt 538010 Kläranlage Juist im Haushalt 2022 eingeplant wurden.

 

In der Regel müsste jetzt ein Nachtragshaushalt erstellt werden, falls keine anderen Mittel zur Deckung dieses außerplanmäßigen Aufwands zur Verfügung gestellt werden können. Nach heutiger Einschätzung erwarten wir leider keine Mehreinnahmen bei den wichtigsten regulären Einnahmen wie der Gewerbesteuer, die wir zur Deckung heranziehen können. Allerdings ist bereits heute festzustellen, dass die in 2019 gebildete Rückstellung für die Sanierung von Gemeindestraßen mit 300.000 € bis zu ihrer Auflösung zum 31.12.2022 nicht mehr verwendet werden kann. Das Sachgebiet 65 hat derzeit andere Prioritäten. Eine erneute Bildung dieser Rückstellung sollte aber in den Jahresabschlüssen 2020 und/oder 2021 aufgrund zu erwartender guter Jahresergebnisse möglich sein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

ca. 80.000,00

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

x

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan