Beschlussvorschlag:
Die Durchführung
des Winterzaubers auf dem Kurplatz für die Jahre
2023 - 2025 wird mit folgendem Text ausgeschrieben:
„Hiermit
schreibt die Kurverwaltung Juist die Durchführung des Winterzaubers auf dem
Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 aus. Bei dem Winterzauber muss von den
Veranstaltern mindestens ein Getränkestand mit Heiß und Kaltgetränken, ein
Speisestand der über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht und eine überdachte
Veranstaltungsmöglichkeit vorhanden sein, damit die Gäste vor Regen und Schnee
geschützt sind. Eine weihnachtliche Dekoration ist zwingend notwendig. Der
Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über
Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind absolut
ausgeschlossen. Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen
Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen.
Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt. Der Winterzauber hat an allen Adventswochenende (Freitag- Sonntag)
und in der Zeit vom 26.12. – 04.01. stattzufinden. Am 24. und 25.12. sowie am
01.01. findet kein Winterzauber statt. Der Winterzauber hat im genannten
Zeitraum mindestens von 17:00 – 21.00 Uhr und am 31.12. mindestens von 11:00 –
14:00 Uhr stattzufinden. Das Mindestangebot liegt bei 1.000,- € pro Jahr. Angebote bitte
in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung
Winterzauber Kurplatz 2023 - 2025“ bis zum 11.01.2023 bei Herrn Vodde
im Rathaus, 1. Stock, abgeben. Das meistbietende Angebot erhält den Zuschlag.
Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.“
Die Ausschreibung geschieht über die Inselpost und die Homepage der
Inselgemeinde Juist.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vergabe des Winterzaubers auf dem Kurplatz endet in diesen Jahr 2022. Aus diesem
Grund wird es notwendig die Vergabe des Winterzaubers für die Jahre 2023 bis 2025 neu
auszuschreiben. Dies geschieht mit dem im Beschlussvorschlag dargestellten
Text.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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