Beschlussvorschlag:
Die Gastronomie bei
Veranstaltungen der Kurverwaltung auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 - 2025
mit Ausnahme des Winterzaubers wird mit folgendem Text ausgeschrieben.
„Hiermit
schreibt die Kurverwaltung Juist die Gastronomie bei Veranstaltungen auf dem
Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 mit Ausnahme des Winterzaubers aus. Bei
diesen Veranstaltungen muss von dem Anbietenden mindestens ein Getränkestand
inkl. Weinverkauf und ein Stand mit Speisen, der
über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht, vorhanden sein.
Der Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über
Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind absolut
ausgeschlossen. Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen
Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen.
Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt. Für das Jahr 2023 sind neben den Töwerland-Konzerten ca. 40 weitere
Veranstaltungen im Zeitraum von April – Oktober vorgesehen, an denen eine
Gastronomie möglich wäre. Der Anbietende verpflichtet
sich an mindestens 70% der vereinbarten Veranstaltungen ein oben genanntes
gastronomisches Angebot durchzuführen. Das Mindestangebot liegt bei 750,-
€ pro Jahr. Angebote bitte in einem verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Gastronomie
Veranstaltungen auf dem Kurplatz 2023 - 2025“ bis zum 20.12.2022
11.01.2023 bei
Herrn Vodde im Rathaus, 1. Stock, abgeben. Das meistbietende Angebot erhält den
Zuschlag. Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.
Ausschreibung der
Durchführung des Winterzaubers auf
dem Kurplatz für die Jahre 2023 - 2025.“
Die Ausschreibung geschieht über die Inselpost und die Homepage der
Inselgemeinde Juist.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vergabe der Gastronomie bei
Veranstaltungen der Kurverwaltung auf dem Kurplatz endet in diesen Jahr 2022.
Aus diesem Grund wird es notwendig die Gastronomie
bei Veranstaltungen auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 mit Ausnahme
des Winterzaubers neu auszuschreiben. Dies geschieht mit dem im
Beschlussvorschlag dargestellten Text.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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