Geänderter
Beschlussvorschlag:
Die ev. Kirche
erhält die Erlaubnis am Kurplatz (siehe Abbildung 1) und an der
Strandpromenade (siehe Abbildung 2) in den Maßen eines Schaukastens der
Kurverwaltung (siehe Abbildung 3) jeweils einen Schaukasten
aufzustellen. Die ev. Kirche trägt alle Kosten und ist für alle weiteren
notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Erlaubnis
bzw. dem Aufstellen eines Schaukastens am Kurplatz (siehe Abbildung 1) und an
der Strandpromenade (siehe Abbildung 2) erhält die ev. Kirche die Möglichkeit
besser über ihr Angebot zu informieren. Dies ist im Sinne des Gastes eine
sinnvolle Maßnahme und sollte aus diesem Grund unterstützt werden.
Abbildung 1: Abbildung
2: Abbildung 3:
Maße ca. Höhe 210 cm x Breite 111 cm x Tiefe 12 cm
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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