Betreff
Zweitwohnungssteuer ab 2023
Vorlage
BV/2022/160/1
Aktenzeichen
20/Be
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird in der beiliegenden Fassung mit der soeben beschlossenen Änderung des Zweitwohnungssteuersatzes von 20% auf 21% beschlossen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Aufteilung des Steueraufkommens (Finanzausgleich) auf die Kommunen werden nur die Einwohner mit Hauptwohnung /Hauptwohnsitz als Berechnungsgrundlage angesetzt. Menschen mit Nebenwohnungen werden also nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur nutzen. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer soll diese Benachteiligung der Kommune ausgleichen.

 

Unser Zweitwohnungssteuersatz wurde letztmalig vom Rat der Inselgemeinde Juist in seiner Sitzung vom 19.12.2013 festgesetzt.

 

Von der Kämmerei wurde eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuereinnahmen u.a. zur Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Die Verwaltung schlägt einen neuen Zweitwohnungssteuersatz von 20 % vor. Damit liegen wir dann auf dem aktuellen Niveau im Vergleich zu den Nachbarinseln.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan