Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird in der beiliegenden
Fassung beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Aufteilung des Steueraufkommens (Finanzausgleich)
auf die Kommunen werden nur die Einwohner mit Hauptwohnung /Hauptwohnsitz als
Berechnungsgrundlage angesetzt. Menschen mit Nebenwohnungen werden also nicht
berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene
Infrastruktur nutzen. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer soll diese
Benachteiligung der Kommune ausgleichen.
Unser Zweitwohnungssteuersatz wurde letztmalig vom Rat der Inselgemeinde Juist in seiner Sitzung vom 19.12.2013 festgesetzt.
Von der Kämmerei wurde eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuereinnahmen u.a. zur Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Die Verwaltung schlägt einen neuen Zweitwohnungssteuersatz von 20 % vor. Damit liegen wir dann auf dem aktuellen Niveau im Vergleich zu den Nachbarinseln.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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