Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt Aurich wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Kanalsanierung Juist 2022 Schmutzwasserhauptkanal –Renovation mit Schlauchliner an den zweitplatzierten Bieter Swietelsky-Faber GmbH, Zürnweg 15, 21217 Seevetal, zum Preis von
Angebotssumme /netto) 138.405,21 €
zuzügl. 19% MwSt 26.296,99 €
Angebotssumme
(brutto) 164.702,20
€
zu vergeben.
Sachverhalt/Stellungnahme
der Verwaltung:
Leistungsbeschreibung
1.1 Art und Umfang der Leistung
Der Auftraggeber, die Inselgemeinde Juist, beabsichtigt folgende Leistung zu beauftragen:
- Kanalsanierungsmaßnahme auf der Inselgemeinde Juist. Schlauchlinersanierung DN200 Hauptkanal mit GFK-Inliner.
Die Kostenberechnung beträgt 204.071,32 € inkl. 19% MwSt. (siehe Anlage 2. Preisspiegel und Kostenberechnung).
Hinweis: Die Kurznummern 1-6 vor den Bieternamen gibt die Reihenfolge
der preislichen Platzierung an.
2. Vergabeverfahren und Bieter
· Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
2.2 Namen der berücksichtigten Bewerber
Die folgenden Firmen haben ein Angebot abgegeben:
1. Tubus
2. Swietelsky-Faber
3. Arkil Inpipe
4. Diringer & Scheidel
5. LTS
6. Huneke Kanalsanierung
Die folgenden Kriterien wurden als
Teilnahmebedingung festgelegt:
- Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zur Ausschreibung gab es eine Hinweisbekanntmachung:
- Submissionsanzeiger
- BI-Medien
- Subreport
- Homepage der Inselgemeinde Juist
Die Ausschreibung wurde wie folgt veröffentlicht:
- Subreport
2.3 VOB/A, §14a Öffnung der Angebote (Submission)
Die Submission erfolgte am 26.09.2022 um 11:00 Uhr im Rathaus der Inselgemeinde Juist (siehe Niederschrift über Öffnung der Angebote).
Die Angebote folgender, unter 2.2. genannter Bieter, lagen zum Submissionstermin vor:
1. Tubus
2. Swietelsky-Faber
3. Arkil Inpipe
4. Diringer & Scheidel
5. LTS
6. Huneke Kanalsanierung
Alle Angebote sind pünktlich eingegangen. Es war kein Bieter anwesend.
2.4 Absageschreiben und engere Wahl
Folgende Bieter befinden sich aus preislicher Sicht in der engeren Wahl:
1. Tubus
2. Swietelsky-Faber
3. Arkil Inpipe
Folgende Bieter befinden sich aus preislicher Sicht nicht in der engeren Wahl:
4. Diringer & Scheidel
5. LTS
6. Huneke Kanalsanierung
Folgenden Bietern wurde am 27.09.22 ein Absageschreiben (Formblatt 332) zugestellt:
4. Diringer & Scheidel
5. LTS
6. Huneke Kanalsanierung
3. Prüfung und Wertung der
Angebote
Hinweis: Die Prüfung und
Wertung der Angebote erfolgt nur von den Bietern, welche in der engeren Wahl
sind. Dies sind die Bieter 1. Tubus, 2. Swietelsky-Faber und 3. Arkil.
3.1.1
Formblatt 213 - Angebotsschreiben
Folgende Firmen haben beim Punkt
„Anlagen“ auf Seite 1 des Angebotsschreibens zusätzliche Kreuze gemacht:
- 1. Tubus
Eigenerklärung zur Eignung
221/222 Angaben zur Preisermittlung
- Swietelsky-Faber
Angaben zur Preisermittlung
- Arkil
Angaben zur Preisermittlung
Folgende Firmen haben gem. Pkt.4 einen Preisnachlass gewährt:
- 1. Tubus
Folgende Firmen haben gem. Pkt. 6 Präqualifikation nachgewiesen:
- 2. Swietelsky-Faber
- 3. Arkil
3.1.2 Formblatt 221 – Angaben zur Kalkulation mit
vorbestimmten Zuschlägen
Alle Firmen haben das Formblatt 221
nicht abgegeben:
3.1.3 Formblatt 222 – Angaben zur Kalkulation über die
Endsumme
Alle Firmen haben das Formblatt 222
abgegeben:
3.1.4
Formblatt 225a – Preisgleitklausel
Die Firma Swietelsky-Faber hat das
Formblatt 225a nicht abgegeben:
Nachstehende Firmen haben keine
oder falsche Eintragung in das Formblatt 225a gemacht:
- 1. Tubus
Eintragung des Stoffpreises in Summe angegeben, entgegen eines Stoffpreises pro Mengeneinheit.
- 3. Arkil
Zusätzliche Eintragung mehrere Stoffe bezogen auf LV-Positionen. Diese Angaben sind nicht vom Auftraggeber eingetragen und haben daher keine Gültigkeit.
3.1.5
Formblatt 225 – Preisgleitklausel Einverständniserklärung
Die Firma Swietelsky-Faber hat die
Einverständniserklärung zum Formblatt 225 nicht abgegeben:
Die Firma Tubus hat die Einverständniserklärung nicht korrekt ausgefüllt. Es wurde keine Kreuze bei Punkt 6 der Einverständniserklärung gemacht.
3.1.6
Formblatt 233 - Nachunternehmer
Die Firma Swietelsky-Faber hat das
Formblatt 233 nicht abgegeben:
3.1.7
Formblatt 234 – Bieter- und Arbeitsgemeinschaft
Die Firma Swietelsky-Faber hat das Formblatt 234 nicht abgegeben:
3.1.8
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Alle Firmen haben das Formblatt
Unterschrieben abgegeben.
Die Firma Tubus und Arkil haben das Formblatt für die Nachunternehmer nicht abgegeben:
3.1.9
BMWK-Erklärung
Alle
Firmen haben die Erklärung abgegeben:
3.2.1
Eignungsprüfung - Bieter mit Präqualifizierung
- 2. Swietelsky-Faber
PQ: 010.030980
- 3. Arkil
PQ: 010.148710
Die Angaben wurden im PQ-Verzeichnis überprüft. Die gemachten Angaben
erwiesen sich als korrekt und ausreichend.
3.2.2 Eignungsprüfung – geforderte Nachweise (Anlage 6)
- 1. Tubus
Da der Bieter nicht im PQ-Verzeichnis eingetragen ist, wurden die Nachweise gemäß Formblatt 124 / Anlage 9 am 30.09.2022 mit einer Frist von 6 Tagen vom Bieter und deren Nachunternehmer angefordert.
Zusätzlich wurden folgende Nachweise angefragt:
-Gütezeichen S27.3 Schlauch-Lining
-Gütezeichen S15.1 Kurzschlauch
-Nachweis der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, welche zum Einsatz kommen.
-Urkalkulation
-Formblatt 223
Die Unterlagen wurden fristgerecht am 06.10 eingereicht.
Am 10.10 wurde der Bieter aufgefordert die Nachunternehmer namentlich zu benennen.
Der Bieter erklärte am 12.10, dass er die Nachunternehmer Fa. A.Pläsier und Fa. Secumat einsetzten wird.
Gründe für den Ausschluss des Angebots
Beim Nachunternehmer Fa. A.Pläsier wurde ausschließlich die Erklärung zu § 4. Abs. 1 NTVergG abgegeben. Beim Nachunternehmer Fa. Secumat wurden keine Nachweise eingereicht.
Fehlende Unterlagen, welche bei der
Nachforderung nicht mit abgegeben wurden, lassen eine Prüfung der
Nachunternehmer nicht zu.
- Swietelsky-Faber
Der Bieter ist im PQ-Verzeichnis eingetragen. Zudem weißt der Bieter die erforderlichen Gütezeichen über die Homepage des Güteschutz-Kanalbau nach.
Es wurden folgende Unterlagen nachgefordert:
-Urkalkulation
-Nachweis der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, welche zum Einsatz kommen.
-Formblatt 223
-Eine Bestätigung, dass keine Preisgleitklausel vereinbart wird.
Die Unterlagen wurden fristgerecht am 4.10 eingereicht.
Die Prüfung der Fahrzeugscheine hat ergeben, dass die technische Leistungsfähigkeit nicht erkennbar ist. Der Bieter wurde am 10.10 aufgefordert, die technische Leistungsfähigkeit des Kanalreinigungsfahrzeuges nachzuweisen.
Am 11.10 reichte der Bieter eine Stellungnahme ein, in der er erklärt, ein geeignetes Kanalreinigungsfahrzeug mit den geforderten Eigenschaften für die Arbeiten anzumieten. Der Schriftverkehr sowie das technische Datenblatt des Spülfahrzeuges und die Erklärung ist in der Anlage 6. hinterlegt.
3 Rechnerische Prüfung
Keine der oben aufgeführte Firmen haben einen Rechenfehler gemacht.
3.4. Prüfung und Wertung der Angebote
3.4.1
Prüfung der Angemessenheit
Die preisliche Prüfung hat ergeben, dass die Differenz der Angebotssumme zwischen dem ersten und zweiten Bieter 7% beträgt. Die Einheitspreise wurden auf Basis des nachgereichten Formblatts 223 und der Urkalkulation geprüft. Es wurde keine Fehler und/oder Unstimmigkeiten festgestellt.
Kein Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil der Angebotspreis unangemessen hoch oder niedrig ist.
3.4.2 Prüfung der Wirtschaftlichkeit
Wertungskriterium = Preis.
Wertungsergebnis
3.4.3 Weitergehende Prüfung der Bieter (Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister)
Die folgenden Auskünfte wurden,
bzw. werden durch den AG eingeholt:
- Auszug aus
dem Gewerbezentralregister.
- Abfrage des
Wettbewerbsregisters nach (§ 6 Absatz 1 oder 2 WRegG)
Es wurden keine Eintragungen festgestellt.
4. Vergabe
4.1 Gründe für die Erteilung des Zuschlags
auf sein Angebot
- Vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes wird vorgeschlagen, die Firma 2. Swietelsky-Faber als wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 164.702,20€ (inkl. 19% MwSt.) zu beauftragen.
- Die Zuschlagsfrist endet am 10.11.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl.
Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen
(Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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