Beschlussvorschlag:
Die Spende des Heimatverein Juist e.V. in Höhe von 5.000,00
€ für den neuen Bühnenvorhang im Haus des Kurgastes wird angenommen. Die Spende
wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Heimatverein Juist e.V. möchte der Inselgemeinde Juist
einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € spenden. Die Spende soll ausschließlich für
die Anschaffung eines neuen Vorhangs für die Bühne im Haus des Kurgastes
verwendet werden.
Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 26 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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