Beschlussvorschlag:
Die Spende der Juist-Stiftung in Höhe von 2.500,00 € für den
Leuchtturm „Memmertfeuer“ wird angenommen. Die Spende wird ausschließlich für
diesen Zweck verwendet.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Juist Stiftung möchte der Inselgemeinde Juist einen
Betrag in Höhe von
2.500,00 € spenden. Die Spende soll ausschließlich für die Unterhaltung des
Memmertfeuers verwendet werden.
Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) und § 26 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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