Betreff
Annahme einer Spende der Juist-Stiftung für den Leuchtturm "Memmertfeuer"
Vorlage
BV/2022/145
Aktenzeichen
20/Be
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Spende der Juist-Stiftung in Höhe von 2.500,00 € für den Leuchtturm „Memmertfeuer“ wird angenommen. Die Spende wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Juist Stiftung möchte der Inselgemeinde Juist einen Betrag in Höhe von
2.500,00 € spenden. Die Spende soll ausschließlich für die Unterhaltung des Memmertfeuers verwendet werden.

 

Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) und § 26 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan