Betreff
Aufstellen von Trinkwassersäulen - Anträge Bündnis Juist und Juist-Stiftung
Vorlage
BV/2022/133
Aktenzeichen
32-83-40-01
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

A)      Dem Antrag der JuistStiftung zur Annahme, Errichtung und Anschluss von 3 Trinkwassersäulen an das öffentliche Trinkwassernetz, finanziert durch die JuistStiftung, wird zugestimmt.

B) Dem Antrag der Gruppe Bündnis Juist zur Anschaffung, Errichtung und Anschluss weiterer 2 Trinkwassersäulen an das öffentliche Trinkwassernetz, auf Kosten der Gemeinde, wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der letzten Bauausschusssitzung vom 23.08.2022 wurde bereits über das Aufstellen von öffentlichen Trinkwassersäulen (BV/2002/109) debattiert. Der TOP wurde zurückgestellt, damit die Verwaltung sich mit den Antragstellern über die genauen Standorte Gedanken machen kann.

Bereits in zahlreichen Kurorten erfreuen sich Gäste und Einheimische an dort errichteten Trinkwasserzapfsäulen, denn Hitze macht durstig. Das erlebten wir in den Sommermonaten Juli und August auch auf Juist. Der Grund dafür ist, dass der menschliche Körper über die Haut Wasser abgibt um die Körpertemperatur zu regulieren – je heißer es ist, umso mehr. Unter normal gemäßigten Klimabedingungen wird ohne körperliche Anstrengung etwa ein halber Liter Flüssigkeit über die Haut abgegeben. Steigt die Außentemperatur auf heiße bis tropische Verhältnisse, kann der Wasserverlust mehrere Liter betragen. Wird diese Flüssigkeitsabgabe nicht ausgeglichen, drohen gesundheitliche Folgen, wie Kreislaufschwäche, -kollaps und eingeschränkte Nierentätigkeit. Säuglinge, Kinder und ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind diesbezüglich besonders exponiert.

Kommunen sollten daher kostenloses Trinkwasser für ihre Einwohner und Besucher zur Verfügung stellen. Dafür eignen sich frei zugängliche Trinkwasserspender, z. B. Zapfhähne, Säulen und Brunnen in kommunalen Gebäuden und im öffentlichen Raum. Strategisch geeignete Orte, um viele Menschen zu versorgen, sind z. B. stark frequentierte Plätze, zentrale Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkte, Radwege und Spielplätze.

Die Einrichtung öffentlicher Trinkwasserstellen sollte in der langfristigen Gemeindeplanung berücksichtigt werden. Die Kosten dafür sind als vergleichsweise gering einzuschätzen. Sie hängen von der Ausführung und Anzahl der Zapfstellen ab, verbunden mit Bau, Wartung, Instandhaltung und der kommunalen Wasserrechnung.

 

 Zu a) Mit Datum vom 05.05.2022 bietet die Juist-Stiftung in Kooperation mit der EWE-Stiftung an, die Nettokosten für die Anschaffung der Trinkwasserbrunnen zu übernehmen und diese an die Gemeinde zu übergeben, wenn die Montage und Aufstellung, sowie Folgekosten von der Gemeinde übernommen werden.

 

Nach Rücksprache mit Vertretern der Juist-Stiftung den Antragstellern und Kollegen vom Wasserwerk wurden in einem Arbeitskreis am 05.05.2022 nunmehr folgende Aufstellorte favorisiert:

  1. Ortsteil Loog, Dünenweg Loog, Eingang zum Hammersee
  2. Strandpromenade - Aufgang Hundestrand für Säule mit Hundebecken (Höhe Spielplatz)
  3. Flugplatzstraße – Eingang Otto-Leege-Pfad

 

 

Zu b) Mit Schreiben vom 03.05.2022 beantragt das Bündnis Juist die Aufstellung von 2 Trinkwasserbrunnen, damit das Juister Trinkwasser den Gästen öffentlich zugänglich gemacht wird und auf Hinweistafeln die Förderung des Wassers als auch die Zusammensetzung erklärt wird. Als Standorte wurden in dem Arbeitskreis am 22.09.2022

  1. das Hafenbetriebsgebäude und
  2. der Hauptbadestrandabgang favorisiert.

Durch Anbringen von sogenannten wandmontierten Trinkbrunnen an der Außenwand des Hafenbetriebsgebäudes und der öffentlichen Toilette können die anfallenden Kosten, der Installationsaufwand und die Aufstellfläche minimiert werden. Laut vorliegender Angebote der Firma Aquadona kostet ein pulverbeschichteter Trinkwasserspender 3550,96 € und eine Ausführung in Edelstahl 3.829,42 € brutto, ein pulverbeschichteter Trinkwasserbrunnen 5.925,01 € brutto und eine Ausführung in Edelstahl zur Flaschenbefüllung 9.065,42 €. Die Ausführung „Coosa“ als Trinkwasserbrunnen für 5.925,01 € mit Trinksprudler und Wasserstrahl zur Flaschenbefüllung wäre am Universellsten. Zudem wäre eine Farbauswahl z. B. in blau möglich.  

 

 

Die Mitarbeiter des Wasserwerkes würden die Trinkwassersäulen mit Hilfe der mitgelieferten Betonanker in Eigenleistung aufstellen. Es ist mit ca. 10 Arbeitsstunden insgesamt einmalig für das Aufstellen der Säulen und wandmontierten Brunnen zu rechnen.

Die Installation und der Anschluss am Eingang zum Hammersee wird etwas aufwendiger sein, da eine ca. 30 Meter lange Trinkwasserleitung erst noch verlegt werden müsste. Der zusätzliche zeitliche Aufwand dafür lässt sich nicht genau beziffern.   

Eine Aufstellung wäre im März 2023 von der zeitlichen Planung des Wasserwerkes her in Absprache mit der Juist-Stiftung und Gruppe umsetzbar.

Je eine Hinweistafel würde neben den Trinkwassersäulen und Spendern aufgestellt bzw. angebracht werden mit einer Erklärung zur Gewinnung und Aufbereitung des Trinkwassers und Angabe der Spender.

 

Die Gesamtkosten betragen laut Angabe der Juist-Stiftung netto 24.955 € und würden von der Stiftung getragen werden. Entsprechende Angebote der Firma Aquadona sind als Anlage beigefügt.

Es fallen Personalkosten für die Installation von ca. 500 € an.

 

Es ist mit Folgekosten für die jährliche Beprobung bei der Inbetriebnahme der 3 Trinkwassersäulen und 2 wandmontierten Trinkwasserbrunnen von insgesamt 115 € netto zu rechnen. Die Proben würden im Rahmen der allgemeinen Trinkwasserbeprobungen gezogen werden. Ansonsten sind die Trinkwassersäulen und wandmontierten Trinkwasserbrunnen wartungsarm.

 

Für die Anschaffung von 2 Wasserspendern auf Kosten der Kurverwaltung sind im Haushalt 2022 keine Mittel eingeplant. Nach Rücksprache mit dem SGL 65, Herrn Klaassen, kann im Falle eines positiven Beschlusses aus dem investiven Budget in Höhe von 50.000 € für die Anschaffung von Fahrradständern ein Teilbetrag von 12.000 € für die Wasserspender bereitgestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

25.500 + 11.850

Euro

Jährliche Folgekosten:

x

Ja

 

Nein

115

Euro (netto)

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

500 € (Arbeitsaufwand einmalig)

11.850,02

Euro (

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

X

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

X

Vermögensplan