Betreff
Neufassung der Strand- und Badeordnung vom 01.08.2013 aufgrund der dauerhaft verlängerten Badesaison bis zum 15.10. eines jeden Jahres (BV/2022/002).
Vorlage
BV/2022/129
Aktenzeichen
32-32-94-24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Neufassung der Strand- und Badeordnung des Nordseeheilbades Juist wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat der Gemeinderat eine Verlängerung der Badesaison bis zum 15.10. jeden Jahres beschlossen (BV/2022/002).

 

Eine Änderung der Bade- und Strandordnung vom 01.08.2013 ist dafür notwendig.

 

Insbesondere ist eine Anpassung von § 1 (3) notwendig. Der Absatz lautet daher wie folgt: Die Regelungen gelten vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres.

Ferner ist in § 4 (1) der Badebetrieb zeitlich anzupassen. Absatz 1, Satz 2 erhält daher folgenden Wortlaut: Der Badebetrieb wird in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres bewacht.  

In § 9 muss schlussendlich das Inkrafttreten der Badeordnung neu geregelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Beginn auf den 01.01.2023 festzulegen.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden laut Beratungsvorlage BV/2022/002 auf 12.000 € geschätzt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

ca. 12.000

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan