Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Neufassung der Strand- und Badeordnung des
Nordseeheilbades Juist wird zugestimmt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat der Gemeinderat eine
Verlängerung der Badesaison bis zum 15.10. jeden Jahres beschlossen
(BV/2022/002).
Eine Änderung der Bade- und Strandordnung vom 01.08.2013 ist dafür notwendig.
Insbesondere ist eine Anpassung von § 1 (3) notwendig. Der Absatz lautet daher wie folgt: Die Regelungen gelten vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres.
Ferner ist in § 4 (1) der Badebetrieb zeitlich anzupassen. Absatz 1, Satz 2 erhält daher folgenden Wortlaut: Der Badebetrieb wird in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres bewacht.
In § 9 muss schlussendlich das Inkrafttreten der Badeordnung neu geregelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Beginn auf den 01.01.2023 festzulegen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden laut Beratungsvorlage BV/2022/002 auf 12.000 € geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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