Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt – ausdrücklich
unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2022 – unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange und damit insbesondere unter Abwägung der
Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie aus den
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der
in der Anlage vorgeschlagenen Art und Weise den vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes V 6 nebst Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §§ 10 und
12 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung.Der vom Gemeinderat genehmigte
Durchführungsvertrag liegt vor.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt
aufgrund des §§ 10 und 12 des BauGB und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils z. Zt. gültigen Fassung den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan V6 „Inselkaten“ sowie den zugehörigen Vorhaben-
und Erschließungsplan als Satzung. Dem
Bebauungsplan ist eine Begründung sowie ein Umweltbericht als gesonderter Teil
der Begründung beigefügt. Der Durchführungsvertrag liegt notariell beurkundet
und vom Gemeinderat genehmigt vor.
Am 22.07.2021 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie am 07.10.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (BV SG60/2021/073/2).
Am 15.03.2022 (BV 60/2022/034) beschloss der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB. Es erfolgte eine erneute Offenlage nach §4a Abs. 3 mit einem geänderten Teil. Der hiermit vorgeschlagene Beschluss deckt somit die Punkte sämtlicher Offenlagen ab.
Ziel dieser Planung ist es, im Plangebiet die planerischen Voraussetzungen für Ferien- und Dauerwohnungen zu schaffen, um das touristische Übernachtungsangebot zu verbessern und Wohnraum für Insulaner oder Saisonarbeitskräfte zu schaffen. Diesbezüglich besteht seitens der Gemeinde Juist die Vorgabe, mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche im Plangebiet als Dauerwohnraum nachzuweisen. Die Umsetzung des Baugebietes erfordert eine Bodendekontamination, sodass gleichzeitig das Ziel im Sinne des Gemeinwohls erreicht wird, diesen Siedlungsabschnitt von Altlasten zu befreien. Um die Planungsrahmenbedingungen genau festzuschreiben, erfolgt die bauleitplanerische Absicherung durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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