Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt – ausdrücklich unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2022 – unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und damit insbesondere unter Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der in der Anlage vorgeschlagenen Art und Weise den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6 nebst Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung.Der vom Gemeinderat genehmigte Durchführungsvertrag liegt vor.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des §§ 10 und 12 des BauGB und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils z. Zt. gültigen Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V6 „Inselkaten“ sowie den zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.  Dem Bebauungsplan ist eine Begründung sowie ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung beigefügt. Der Durchführungsvertrag liegt notariell beurkundet und vom Gemeinderat genehmigt vor.

 

Am 22.07.2021 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie am 07.10.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (BV SG60/2021/073/2).

 

Am 15.03.2022 (BV 60/2022/034) beschloss der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB. Es erfolgte eine erneute Offenlage nach §4a Abs. 3 mit einem geänderten Teil. Der hiermit vorgeschlagene Beschluss deckt somit die Punkte sämtlicher Offenlagen ab.

 

Ziel dieser Planung ist es, im Plangebiet die planerischen Voraussetzungen für Ferien- und Dauerwohnungen zu schaffen, um das touristische Übernachtungsangebot zu verbessern und Wohnraum für Insulaner oder Saisonarbeitskräfte zu schaffen. Diesbezüglich besteht seitens der Gemeinde Juist die Vorgabe, mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche im Plangebiet als Dauerwohnraum nachzuweisen. Die Umsetzung des Baugebietes erfordert eine Bodendekontamination, sodass gleichzeitig das Ziel im Sinne des Gemeinwohls erreicht wird, diesen Siedlungsabschnitt von Altlasten zu befreien. Um die Planungsrahmenbedingungen genau festzuschreiben, erfolgt die bauleitplanerische Absicherung durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan