Beschlussvorschlag:
Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Form
genehmigt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Nach §12 Abs. 1 BauGB kann die
Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von
Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der
Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen
(Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur
Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1
BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Mit dem anliegend beigefügten, notariell beurkundeten Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Kuhlmann Bauunternehmen Baltrum GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin zur Durchführung der in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V6 „Inselkaten“ festgesetzten Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen gem. § 12 BauGB. . Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag muss vor dem Satzungsbeschluss nach §10 Abs. 1 zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossen worden sein. Mit dem Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat den zwischen der Inselgemeinde und der genannten Vorhabenträgerin abgeschlossenen Durchführungsvertrag genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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