Beschlussvorschlag:

Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Form genehmigt.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Nach §12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Mit dem anliegend beigefügten, notariell beurkundeten Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Kuhlmann Bauunternehmen Baltrum GmbH & Co. KG als  Vorhabenträgerin zur Durchführung der in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V6 „Inselkaten“ festgesetzten Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen gem. § 12 BauGB. . Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag muss vor dem Satzungsbeschluss nach §10 Abs. 1 zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossen worden sein. Mit dem Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat den zwischen der Inselgemeinde und der genannten Vorhabenträgerin abgeschlossenen Durchführungsvertrag genehmigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan