Geänderter
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Durchführungsvertrag des BPlan V6
Inselkaten wird in der vorliegenden Fassung vom 29.03.2022 zugestimmt.
Änderung und Ergänzung des
Durchführungsvertrags:
Teil II. Vorhaben §2 Gutachten
(2) Der Vorhabenträger verpflichtet
sich nicht nur auf Kosten des Landkreises, sondern bei Bedarf auch auf eigene
Kosten zu sanieren. Der gesamte Geltungsbereich ist einer Prüfung zu
unterziehen.
Teil III. Schlussbestimmungen §2
Ankaufsrecht der Inselgemeinde Juist
(1) Die Inselgemeinde ist berechtigt
das Ankaufsrecht an Dritte, zum Beispiel Ihre Tochtergesellschaft der HHWG oder
andere, abzutreten. Die Einräumung eines Rangvorbehalts ist bis zu einer Höhe
von 1.272.600€ begrenzt.
(2) Streichung des zweiten Satzes:
"Ändern sich die Bedingungen zur Förderfähigkeit durch die NBank, ist der
Kaufpreis für das Reihenhaus entsprechend anzupassen." Es gelten die
Förderbedingungen Stand 01.04.2022.
(4) und (5) Die Ausübungsfrist wird
vom Baubeginn auf Baufertigstellung verlängert.
(6) Die Kuhlmann Bauunternehmen Baltrum GmbH & Co. KG entbindet die Inselgemeinde von den Verpflichtungen des Vorhabensträgers aus diesem Durchführungsvertrag und steht für diese weiterhin ein.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fa. Kuhlmann führt als Vorhabenträger das Verfahren für
die Umsetzung des BPlan V6 „Inselkaten“. Der hierfür notwendige
Durchführungsvertrag beinhaltet einen allgemeinen Teil, der die notwendigen
Bestandteile des Vertrages enthält und einen Vorhaben beschreibenden Teil, der
die baulichen Ausführungen sowie eine Ankaufsklausel für ein Reihenhausobjekt
mit drei Einheiten durch die Gemeinde, die das Objekt als geförderter
Dauerwohnraum nutzen wird, erläutert.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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