Beschlussvorschlag:

1.) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Anregungen der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB wie in der Anlage vorgeschlagenen Art und Weise des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6. In der Anlage zu dieser Beschlussfassung befindet sich die zugehörige Übersicht mit den vorgenommenen Einzelabwägungen.


2.)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß §§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Durchführungsvertrag liegt beschlossen vor.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.)

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 25.04.2022 bis 25.05.2022, des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V6 einschließlich Begründung mit Umweltbericht, vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen haben die Verwaltung und der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Gemeinderat beschließt gemäß den vorliegenden Beschlussvorschlägen.

 

Zu 2.)

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des §§ 10 und 12 des BauGB und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils z. Zt. gültigen Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V6 „Inselkaten“, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht dazu. Der Durchführungsvertrag liegt beschlossen vor.

 

Am 22.07.2021 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie am 07.10.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (BV SG60/2021/073/2).

 

Am 15.03.2022 (BV 60/2022/034) beschloss der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ziel dieser Planung ist es, im Plangebiet die planerischen Voraussetzungen für Ferien- und Dauerwohnungen zu schaffen, um das touristische Übernachtungsangebot zu verbessern und Wohnraum für Insulaner oder Saisonarbeitskräfte zu schaffen. Diesbezüglich besteht seitens der Gemeinde Juist die Vorgabe, mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche im Plangebiet als Dauerwohnraum nachzuweisen. Die Umsetzung des Baugebietes erfordert eine Bodenkontamination, sodass gleichzeitig das Ziel erreicht wird, diesen Siedlungsabschnitt von Altlasten zu befreien. Um die Planungsrahmenbedingungen genau festzuschreiben, erfolgt die bauleitplanerische Absicherung durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan