Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr.14 2. Änderung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB und auf
Basis des vorliegenden Geltungsbereiches, sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB und Beteiligung der TÖB nach §4 Abs.1 BauGB.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan 14 soll eine Grünfläche
in ein Sondergebiet zwecks Erstellung von Dauerwohnraum umgewandelt werden. Als
Ausgang diente der Antrag der Juist – Infrastruktur und Wohnen eG, dem am
15.03.2022 durch den Gemeinderat stattgegeben wurde.
Hierfür wird der BPlan 14, 2. Änderung aufgestellt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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