Beschlussvorschlag:
Der Jahresverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Betriebszweig Wasserwerk: 6.792,00 € Gewinn
Betriebszweig Seehafen: 37.481,04 € Gewinn
Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 44.273,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung über die Verwendung des Jahresergebnisses der
Eigenbetriebe.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 wurden den Damen und Herren des Gemeinderats mit E-Mail vom 29.03.2022 zugesendet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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