Beschlussvorschlag:
Die Werkleitung des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetriebe der
Inselgemeinde Juist wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung über die Entlastung der Werkleitung der Eigenbetriebe.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2020 wurden den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 29.03.2022 zugesendet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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