Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kurverwaltung der
Inselgemeinde Juist wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung beschließt der
Gemeinderat über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Bericht der Kommuna-Treuhand GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kurverwaltung wurde den Damen und Herren des Gemeinderats am 29.03.2022 als pdf-Datei per E-Mail zugesendet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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