Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur 1. Änderung zur Baugenehmigung vom 18.01.2021,
Grundrissänderung (Kellergeschoss)
Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur 1.
Änderung zur Baugenehmigung vom 18.01.2021 wird unter bestimmten Auflagen
(Einhaltung der Ruhezeiten und Nutzung und Reinigung der öffentlichen
Toiletten) zugestimmt. Die Genehmigung ist befristet
bis zum 15.09.2022.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Lothar Sommer, Betreiber der Beach Bar Juist Royal,
stellte mit Schreiben vom 21.02.2022 die zeitliche Planung und Fertigstellung
des Neubaus am Damenpfad 4 vor:
- Bis Ende April 2022: Fertigstellung des Kellergeschosses und der Bodenplatte
- Ab Mai 2022: gastronomische Bespielung des Baugrundstücks
- Ab Ende Oktober: Wiederaufnahme der Bauarbeiten
- Voraussichtlich Ostern 2023: Fertigstellung des Neubaus
Durch die positive Resonanz im Sommer 2021 bei den Touristen seit Eröffnung der Beach Bar Juist Royal soll auch in der Sommer-Saison 2022 die Beach Bar erneut betrieben werden.
Um das touristische Angebot zu erweitern, soll diesem Vorhaben unter bestimmten Auflagen (Einhaltung der Ruhezeiten und Nutzung und Reinigung der öffentlichen Toiletten) zugestimmt werden.
Herr Sommer sichert in seinem Schreiben zwar die Einhaltung der Ruhezeiten zu, jedoch kam es im Sommer 2021 zu häufigen Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch laute Musik bis in die Nacht hinein. Die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr müssen zwingend eingehalten werden.
Er möchte für den Zeitraum der 6 Monate (Anfang Mai bis Ende Oktober) wieder die öffentlichen Toiletten nutzen (ähnlich dem Vertrag aus 2021). Allerdings kam es auch hier zu zahlreichen Beschwerden wegen unsauberer und verstopfter Toiletten, weil diese nicht regelmäßig und häufig genug (mind. 3-4x am Tag) gereinigt wurden. Auch hier muss auf die Reinigung höchsten Wert gelegt werden (z.B. durch ausgehängte Reinigungslisten). Ein aufgestellter Toilettenwagen stellt keine adäquate Alternative dar.
Herr Sommer bietet an, auf der kommenden Gemeinderatssitzung sein Vorhaben detailliert zu schildern und auftretende Fragen zu beantworten.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||