Betreff
Änderung der Juister Lärmschutzverordnung (Juister LVO) wegen Verkürzung der Nachtruhezeiten um eine Stunde von 21 Uhr bis 8 Uhr auf 22 Uhr bis 8 Uhr in der Sommerkurzeit
Vorlage
BV/2022/041
Aktenzeichen
32-32-01-00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Neben redaktionelle Änderungen erhält § 4 Abs. 3 der Juister Lärmschutzverordnung vom 17.04.2013 folgenden Wortlaut: „Ruhezeiten sind vom 20. März bis 31. Oktober die Stunden von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Nachtruhe) und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe), während des übrigen Jahres die Stunden von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Nachtruhe).“

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 19.01.2022 wurde dem Antrag auf Verkürzung der täglichen Nachtruhezeiten um eine Stunde von 21 bis 8 Uhr auf 22 bis 8 Uhr in der Sommerkurzeit zugestimmt.

 

Eine textliche Anpassung von § 4 Abs. 3 der Juister Lärmschutzverordnung vom 17.04.2013 ist hierfür notwendig.

 

Ein Änderungsentwurf liegt dieser Beratungsvorlage bei.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

  ja

  Nein (X)

 

 

 

EUR Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

EUR jährliche Folgekosten

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

EUR Eigenanteil (i.d.R. = Kreditbedarf) 

 

 

EUR objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 

 

 

EUR einmalige oder jährliche lfd. Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

 Verw.HH

  Verm.HH

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

 

BAD/Wasserwerk

 

  Erfolgsplan

  Vermögensplan