Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt Angebote für die Planungsleistung einzuholen.
Dabei sollen folgende Aufgaben abgedeckt werden:
a) Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 mit Erweiterung der bebaubaren Fläche.
b) Durchführung eines Ausnahmeverfahrens nach § 30 BNatSchG.
c) Erstellung eines Kompensationsansatzes.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Juist-Infrastruktur und Wohnen eG möchte im Areal
nördlich des „OT-Lagers“ eine bebaubare Fläche entwickeln und diese für die
Erstellung von Dauerwohnraum nutzen. Die Schaffung von Dauerwohnraum ist das erklärte
Ziel des Gemeinderates mit höchster Priorität. Die notwendigen Planungsarbeiten
können direkt von der Kommune betreut oder als vorhabenbezogener Bebauungsplan
durch die Genossenschaft Juist-Infrastruktur und Wohnen eG geführt werden.
Aufgrund der Arbeitsauslastung und der Personalunterbesetzung der Bauverwaltung
werden mit diesem Beschluss die Prioritäten grundsätzlich angepasst. Der
Arbeitsaufwand ist aus Verwaltungssicht besser abzubilden, wenn das Projekt
direkt durch die Verwaltung geführt wird, zumal das direkt benachbarte Gelände
bereits bebaubar ist und im Besitz der Kommune ist.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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