Betreff
BPlan 1 "Kurgebiet Ortsmitte"; Satzungsbeschluß nach §10 BauGB
Vorlage
BV/2022/017
Aktenzeichen
AZ60/BP1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und der Begründung den Bebauungsplans Nr. 1 „Kurgebiet Ortsmitte“ nach §10 BauGB als Satzung.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Juist beabsichtigt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kurgebiet Ortsmitte“, um die bestehenden Siedlungsstrukturen des Plangebiets städtebaulich zu sichern und den heutigen Bedarfen gerecht zu werden. Insbesondere verfolgt die Gemeinde dabei das Ziel, (Dauer-)Wohnraum für die Juister Bevölkerung zu sichern und gleichzeitig eine moderate Steigerung der Gästebettenzahl zu ermöglichen.

Der Ortskern von Juist stellt sich derzeit als überwiegend bebautes Gebiet mit einer dichten und mehrgeschossigen Bebauung an Hotels, Geschäften, Gastronomie, Pensionen und Wohngebäuden dar. Planungsrechtlich unterliegt das Gebiet den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 08A, 08B und 09 sowie eine schmale Teilfläche des Nr. 12, in denen als Art der baulichen Nutzung Sondergebiete für Kur- Heil- und Erholungszwecke gem. § 11 BauNVO festgesetzt sind. Einzelne Grundstücke unterliegen dem Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Post und Rathaus, Ver-

kehrsträger, Polizei oder Kirche. Auch werden private und öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen festgesetzt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 werden in Anlehnung an die Ursprungspläne

• Sondergebiete

• Flächen für den Gemeinbedarf

• Öffentliche Verkehrsflächen

• Öffentliche Grünflächen

• Private Grünflächen

• Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.

Zur Prüfung der Auswirkungen des Bebauungsplanes gegenüber den planungsrechtlichen Ursprungsplänen in Hinblick auf die Eingriffsregelung ist eine Gegenüberstellung erfolgt. Im Ergebnis werden die wesentlichen Flächenausweisungen und Bauflächen übernommen bzw. bestandsorientiert festgesetzt. Teilweise ist eine Anpassung der GRZ erforderlich bzw. städtebaulich gewünscht, so dass sich teilweise höhere Versiegelungsgrade ergeben, die als versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen in die Eingriffsbeurteilung einzustellen sind. Betroffen sind nicht überbaubare Grundstücksflächen. Somit sind zwar keine Neuausweisungen von Bauflächen vorgesehen, aber die Erhöhung der Ausnutzbarkeit innerhalb einiger Sondergebiete ist als eingriffsrelevant zu beurteilen. Eine externe Kompensation wird erforderlich. Bei Änderungen, Um- bzw. Neubauten sind artenschutzrechtliche Hinweise zu beachten. Sofern über die o.g. Gehölzbestände weitere Bäume bei Erweiterungen und Umbauten betroffen sind, sind diese auf dem Grundstück auszugleichen.

Bei Änderungen, Um- bzw. Neubauten sind artenschutzrechtliche Hinweise zu beachten.

Für den Menschen bzw. für bestehende Wohnnutzungen werden keine Beeinträchtigungen erwartet.

Kultur und Sachgüter sind nach dem Kenntnisstand nicht betroffen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan