Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie in der Anlage vorgeschlagenen Art und Weise zum Entwurf des Bebauungsplans 1 „Kurgebiet Ortsmitte“.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

In der Anlage zu dieser Beschlussfassung befindet sich die zugehörige Übersicht mit den vorgenommenen Einzelabwägungen.

Diese sind gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung erforderlich. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Das Ergebnis ist der Öffentlichkeit und den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange umgehend mitzuteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan