Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Anregungen der
Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie in der
Anlage vorgeschlagenen Art und Weise zum Entwurf des Bebauungsplans 1
„Kurgebiet Ortsmitte“.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
In der Anlage zu dieser Beschlussfassung befindet sich die
zugehörige Übersicht mit den vorgenommenen Einzelabwägungen.
Diese sind gemäß § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Als Ergebnis dieser
Prüfung ist keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung
erforderlich. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu
beschließen.
Das Ergebnis ist der Öffentlichkeit und den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange umgehend mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||