Beschlussvorschlag:
Ausschuss- und Gemeinderatstermine finden grundsätzlich
mindestens monatlich statt. Fachausschüsse tagen dienstags und donnerstags in
den ersten beiden Wochen eines Monats. Der Verwaltungsausschuss am Mittwoch in der dritten Woche und der Gemeinderat
in der vierten Woche. Termine in den Zeiten der Schulferien der Inselschule
Juist oder wenn keine Beratungspunkte vorliegen werden ersatzlos gestrichen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Jacobs begründet seinen Antrag wie folgt: „Die
Terminplanung für Fachausschüsse und Gemeinderat der letzten Ratsperiode hat
sich nicht bewährt. Regelmäßig wurden Termine verschoben. Auch die Länge der Tagesordnung
einzelner Sitzungen war nicht zielführend. Mit der neuen Terminplanung soll
eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vertretung und Gemeindeverwaltung
erreicht werden. Die CDU-Fraktion hat sich die Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen Vertretung und Gemeindeverwaltung vorgenommen und steht für
zusätzliche Gremientermine, einen zeitnahen Meinungsaustausch und kurzfristige
Beschlussfassungen zur Verfügung.“
Dem widerspricht die Verwaltung und hebt darauf ab, dass der Terminkalender im Vorfeld mit den Ratsmitgliedern abgestimmt war. Das kurzfristige Verschieben von einzelnen Terminen war sachlich begründet.
Im Grundsatz gilt, dass die Einberufung der Vertretung gemäß § 59 NKomVG dem Hauptverwaltungsbeamten obliegt. Dies beinhaltet das Recht, Ort, Tag und Tageszeit der Sitzung zu bestimmen. Es handelt sich dabei um eine ausschließliche Zuständigkeit, die die Vertretung weder durch Einzelbeschuss noch durch Geschäftsordnung ändern kann. Entsprechende Beschlüsse binden den Bürgermeister nicht, wenn sie auch als Meinungsäußerungen in die der Ermessensentscheidung des Hauptverwaltungsbeamten zugrundeliegenden Abwägung mit eingestellt werden müssen.
Als Anlage ist ein Sitzungskalender beigefügt, der nach dem Vorschlag beispielhaft erstellt wurde. Der Vorschlag der Verwaltung ist ebenfalls beigefügt. Er sieht eine kompaktere zeitliche Anordnung der Sitzungen vor.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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