Betreff
Terminplanung Fachausschüsse und Gemeinderat hier: Antrag von Herrn Jacobs vom 20.10.2021
Vorlage
BV/2021/116/1
Aktenzeichen
10.03.04
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Ausschuss- und Gemeinderatstermine finden grundsätzlich mindestens monatlich statt. Fachausschüsse tagen dienstags und donnerstags in den ersten beiden Wochen eines Monats. Der Verwaltungsausschuss am Mittwoch in der dritten Woche und der Gemeinderat in der vierten Woche. Termine in den Zeiten der Schulferien der Inselschule Juist oder wenn keine Beratungspunkte vorliegen werden ersatzlos gestrichen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Herr Jacobs begründet seinen Antrag wie folgt: „Die Terminplanung für Fachausschüsse und Gemeinderat der letzten Ratsperiode hat sich nicht bewährt. Regelmäßig wurden Termine verschoben. Auch die Länge der Tagesordnung einzelner Sitzungen war nicht zielführend. Mit der neuen Terminplanung soll eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vertretung und Gemeindeverwaltung erreicht werden. Die CDU-Fraktion hat sich die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vertretung und Gemeindeverwaltung vorgenommen und steht für zusätzliche Gremientermine, einen zeitnahen Meinungsaustausch und kurzfristige Beschlussfassungen zur Verfügung.“

 

Dem widerspricht die Verwaltung und hebt darauf ab, dass der Terminkalender im Vorfeld mit den Ratsmitgliedern abgestimmt war. Das kurzfristige Verschieben von einzelnen Terminen war sachlich begründet.

Im Grundsatz gilt, dass die Einberufung der Vertretung gemäß § 59 NKomVG dem Hauptverwaltungsbeamten obliegt. Dies beinhaltet das Recht, Ort, Tag und Tageszeit der Sitzung zu bestimmen. Es handelt sich dabei um eine ausschließliche Zuständigkeit, die die Vertretung weder durch Einzelbeschuss noch durch Geschäftsordnung ändern kann. Entsprechende Beschlüsse binden den Bürgermeister nicht, wenn sie auch als Meinungsäußerungen in die der Ermessensentscheidung des Hauptverwaltungsbeamten zugrundeliegenden Abwägung mit eingestellt werden müssen.

 

Als Anlage ist ein Sitzungskalender beigefügt, der nach dem Vorschlag beispielhaft erstellt wurde. Der Vorschlag der Verwaltung ist ebenfalls beigefügt. Er sieht eine kompaktere zeitliche Anordnung der Sitzungen vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan