Betreff
Geschäftsordnung des Gemeinderates
Vorlage
BV/2021/106/1
Aktenzeichen
10.03.04
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung des Rates der Inselgemeinde Juist, des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten. Da die Geschäftsordnung nur jeweils für die aktuelle Legislaturperiode gilt, ist nunmehr eine neue Geschäftsordnung zu erstellen und zu beschließen.

 

Die vorliegende Geschäftsordnung (Anlage 1) basiert weitgehend auf der Geschäftsordnung der letzten Legislaturperiode. In § 1 „Einberufung des Rates“ Abs. 2 wurde die Einladung per Fax und die Angabe der Fax-Nummer herausgenommen, da es sich um eine veraltete Kommunikationstechnik handelt.

Während der Sitzung am 11.11.2021 wurde durch den Gemeinderat eine Eingabe eines Ratsmitgliedes als Änderung und Ergänzung in der Geschäftsordnung beschlossen. Im Wesentlichen soll es in den Fachausschüssen möglich sein, dass die SachgebietsleiterInnen direkt in den Dialog mit den Fachausschussmitgliedern treten. Bereits während der Sitzung hat der HVB die Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass diese Ergänzung nicht rechtskonform sei und er diese durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen wird. Dies hat stattgefunden. Folgende Antwort liegt seitens der Kommunalaufsicht vor: „gemäß § 56 S. 2 NKomVG kann jeder oder jede Abgeordnete von dem Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen. Adressat des Auskunftsverlangens ist alleine der Hauptverwaltungsbeamte. Ohne sein Einverständnis sind die Mitarbeiter der Verwaltung nicht verpflichtet und berechtigt, Mitgliedern der Vertretung Auskünfte über Angelegenheiten der Kommune zu geben. (vgl.  Robert Thiele, Kommentar zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, 2. Auflage, zu § 56, Rn. 13)“. Vor diesem Hintergrund ist es jedem Ratsmitglied nach bestehender Geschäftsordnung möglich vor den Sitzungen im Rahmen der Anfragen und Anregungen Einzelthemen zu platzieren. Der HVB entscheidet dann, inwieweit zusätzliche Fachpersonen einbezogen werden. Falls neue Themen während der genannten Tagesordnungspunkte entstehen sollten und diese nicht direkt beantwortet werden können, so nimmt der der HVB diese auf und wird entsprechende Informationen an die RatsvertreterInnen weiterleiten. Somit wird die vorliegende Geschäftsordnung zur Abstimmung gebracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

 

 

 

 

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan