Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen werden ab sofort als
Mitglied des Ausschusses für Schule, Soziales und Sport gemäß § 110 Abs. 4
NSchG, folgender weiterer Vertreter für die Eltern und folgende Vertreter für
die Schüler berufen:
Vertreter der Eltern
Stellvertretung Frau Carina Janssen-Visser
Vertreter der Schüler
Herr Jannis Heyken – Stellvertretung Frau Amelie Sendil
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausschuss für Schule, Soziales und Sport ist in Bezug
auf die Schule ein Pflichtausschuss der Gemeinde gemäß § 73 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Danach gehören dem Ausschuss für Schule, Soziales
und Sport stimmberechtigt je ein Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler an (§
110 Abs. 2 Satz 1 und 2 NSchG).
Gemäß § 110 Abs. 4 NSchG werden die Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch die Vertretungskörperschaft (=Gemeinderat) des Schulträgers berufen.
Die Inselschule Juist hat auf Grund von Ausscheiden bisheriger Vertreter folgende neue Vertreter der jeweiligen Gruppen mitgeteilt:
Vertreter der Eltern
Stellvertretung Frau Carina Janssen-Visser
Vertreter der Schüler
Herr Jannis Heyken – Stellvertretung Frau Amelie Sendil
Die Vertreter der jeweiligen Gruppen müssen vor Beginn der ersten Sitzung, an der sie teilnehmen, gemäß § 43 NKomVG, auf die Ihnen obliegenden Pflichten hingewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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