Betreff
Kinderbetreuung an Samstagen
Vorlage
BV/2021/119
Aktenzeichen
32-51-15-00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt - auf Basis einer aktuellen Bedarfsermittlung - ab dem Jahr 2022 für die Saisonzeit [Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien der Bundesländer NRW und Niedersachsen (März/April bis Oktober/November)] ein Betreuungsangebot für den Samstag zu entwickeln. Das Ergebnis ist zur rechtzeitigen Abstimmung dem Fachausschuss und Gemeinderat vorzulegen.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Datum vom 14.11.2021 beantragt die CDU-Fraktion über eine Kinderbetreuung an Samstagen auf Juist zu beraten und zu beschließen.

 

Mit Schreiben vom 20.10.2021 erkundigt sich Frau Ruth Hintermann über die Erweiterung der Kinderbetreuung bei der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion nimmt daraufhin die Anfrage auf und beantragt bei der Gemeindeverwaltung hiermit eine saisonbefristete Samstagsbetreuung der Kindergartenkinder.

Sofern die Umsetzung einer Betreuung für die Krippenkinder zur Saison 2022 nicht umsetzbar sei, soll eine Betreuung der Kinder im Alter ab 3 bis einschließlich 6 Jahren vom Kindergarten Schwalbennest ermöglicht werden. Es soll sich dabei - in Abhängigkeit der Bedarfsermittlung - mindestens um eine Vormittagsbetreuung samstags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Saisonzeit [Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien der Bundesländer NRW und Niedersachsen (März/April bis Oktober/November)] handeln. Am 02. April 2022 soll das Betreuungsangebot starten.

 

Die Insel Juist ist eine vom Tourismus abhängige Insel, so dass an Samstagen alle Geschäfte geöffnet, sowie alle Dienstleitungen uneingeschränkt angeboten werden (Lebensmittelmärkte, Bekleidung, Apotheke, Post, Friseursalon, Optiker, Touriststelle, Schwimmbad, Gastronomie etc.).

Seit einigen Jahren ist der Samstag, gerade in der Saison, der stärkste Wechseltag der Feriengäste. Dies betrifft insbesondere die Eltern, die im Bereich Hotellerie/Ferienunterkünfte und in anderen Bereichen des Tourismus beschäftigt sind. Da der Samstag laut Gesetz ein Werktag ist, dürfte es kein Problem sein, dies umzusetzen.

 

Vielen Insulanern und Saisonkräften fehlt der familiäre Anschluss auf der Insel, somit fehlt auch die Kinderbetreuung z.B. durch die Großeltern am Wochenende, wenn die Erziehungsberechtigten arbeiten müssen und der Kindergarten geschlossen ist. Dies ist nur möglich, wenn ein Elternteil am Wochenende von der Arbeit freigestellt wird. Bei Alleinerziehenden fällt diese Option zudem meist noch weg. Eine/n qualifizierte/n Babysitter/in oder Tagesmutter/-vater zu finden, ist nur schwer umsetzbar.

 

Der Träger, das ev.-luth. Kirchenamt in Aurich, vertreten durch Frau Annette Korth, hat ggü. Frau Hintermann die Nutzung der Räumlichkeiten des Kindergartens in Aussicht gestellt, auch wenn das Betreuungsangebot nicht vom Träger erfolgt.

 

Frau Hintermann hat in ihrer Anfrage bereits Lösungsvorschläge eingebracht, die es zu prüfen gilt:

 

"Es wäre eine Option die Betreuung im Rahmen der Sonderbetreuungszeiten des Kindergartens anzubieten (siehe Nachmittagsbetreuung von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr). Nur das der Beitrag dann nicht an den Träger gezahlt wird, sondern an die Inselgemeinde. Das bedeutet, das Kind muss generell für die Samstagsbetreuung angemeldet sein und es wird ein monatlich festgesetzter Beitrag der Eltern gezahlt."

 

"Für die Verpflegung wird dem Kind eine Lunchbox mitgegeben, so muss nicht zusätzlich eine Person für die Küchenarbeit eingesetzt werden."

 

"Vom Festland kennt man das Angebot „KITAplus“, in dem Eltern das zusätzliche Wochenendbetreuungsangebot Ihrer Kinder durch den Kindergarten mit großer Nachfrage annehmen."

 

Auch Synergien aus dem Einbezug bestehender Kinderbetreuungsleistungen der Inselgemeinde (z.B. Strandsportteam oder KlimaWerkstatt) sollten geprüft werden.

 

Ein solches Angebot ist zukunftsorientiert, sichert auf Juist Fachkräfte und macht das Leben auf der Insel als Familie deutlich attraktiver.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan