Fortführung des Verfahrens - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschlussvorschlag:
Der
vorliegenden Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6 und die
Begründung mit Umweltbericht sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Folgender Verfahrensschritt
wird beschlossen:
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die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB
·
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Am 22.07.2021 hat der Rat der
Inselgemeinde Juist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ansiedlung von Inselkaten und einem
Mehrfamilienhaus, basierend auf dem Antrag der Firma Kuhlmann Bauunternehmen
Baltrum GmbH & Co.KG vom 10.12.2020, beschlossen (BV SG
60/2021/073/1, ausführlicher Sachverhalt).
Ziel dieser
Planung ist es, im Plangebiet die planerischen Voraussetzungen für Ferien- und
Dauerwohnungen zu schaffen, um das touristische Übernachtungsangebot zu
verbessern und Wohnraum für Insulaner oder Saisonarbeitskräfte zu sichern.
Durch das Vorhaben sollen 5 Inselkaten mit insgesamt 6 Ferienwohnungen und ein
Wohnhaus mit 3 Dauerwohnungen angesiedelt werden. Dabei sind mindestens
20 % der Gesamtwohnfläche im Plangebiet als Dauerwohnraum nachzuweisen.
Die Umsetzung des Baugebietes erfordert eine Bodendekontamination, sodass
gleichzeitig das Ziel erreicht wird, diesen Siedlungsabschnitt von Altlasten zu
befreien.
Die
geplante Bebauung kann aus den derzeitigen Bebauungsplänen Nr. 14 sowie Nr. 7
und Nr. 7, 2. Änderung nicht entwickelt werden. Die Änderung der Festsetzungen
erfolgt durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6.
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die überbaubaren Flächen des
Sondergebietes erweitert und Grünflächen in ein Sondergebiet umgewandelt. Die
Deichschutzzone wird von den überbaubaren Flächen nicht berührt.
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag sind Bestandteil
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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