Betreff
Antrag der Firma Kuhlmann Bauunternehmen Baltrum GmbH & Co.KG vom 10.12.2020.
Fortführung des Verfahrens - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Vorlage
BV SG 60/2021/073/2
Aktenzeichen
SG60/BP14/Inselkaten
Art
Bauverwaltungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6 und die Begründung mit Umweltbericht sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Folgender Verfahrensschritt wird beschlossen:

·         die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

·         die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Am 22.07.2021 hat der Rat der Inselgemeinde Juist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ansiedlung von Inselkaten und einem Mehrfamilienhaus, basierend auf dem Antrag der Firma Kuhlmann Bauunternehmen Baltrum GmbH & Co.KG vom 10.12.2020, beschlossen (BV SG 60/2021/073/1, ausführlicher Sachverhalt).

Ziel dieser Planung ist es, im Plangebiet die planerischen Voraussetzungen für Ferien- und Dauerwohnungen zu schaffen, um das touristische Übernachtungsangebot zu verbessern und Wohnraum für Insulaner oder Saisonarbeitskräfte zu sichern. Durch das Vorhaben sollen 5 Inselkaten mit insgesamt 6 Ferienwohnungen und ein Wohnhaus mit 3 Dauerwohnungen angesiedelt werden. Dabei sind mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche im Plangebiet als Dauerwohnraum nachzuweisen. Die Umsetzung des Baugebietes erfordert eine Bodendekontamination, sodass gleichzeitig das Ziel erreicht wird, diesen Siedlungsabschnitt von Altlasten zu befreien.

Die geplante Bebauung kann aus den derzeitigen Bebauungsplänen Nr. 14 sowie Nr. 7 und Nr. 7, 2. Änderung nicht entwickelt werden. Die Änderung der Festsetzungen erfolgt durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 6. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die überbaubaren Flächen des Sondergebietes erweitert und Grünflächen in ein Sondergebiet umgewandelt. Die Deichschutzzone wird von den überbaubaren Flächen nicht berührt.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan und der Durchführungsvertrag sind Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan