Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird angewiesen eine Ausnahmegenehmigung zur Ausführung von ruhestörenden Bauarbeiten für die jeweiligen Bauvorhaben auf der Insel bis zum 08. Mai 2021 zu erteilen. Eine Verlängerung ist in Anlehnung an eine weitere Verordnung des Landes Niedersachsen bzw. einer Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich und der damit verbundenen Zugangsbeschränkungen für Gäste zu den Inseln bis zum Ende der Zugangsbeschränkung maximal möglich.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 5 der Juister Lärmschutzverordnung (JLVO) sind im Kurbereich ruhestörende Bau- und Baunebenarbeiten sowie die Anfuhr bzw. Abfuhr von Baumaterialien bzw. Bauschutt, Aushub u.ä., die in nicht ganz unerheblichem Umfang störenden Lärm verursachen, während der Zeit vom 01. Mai bis 30. September jeden Jahres (Sommerkurzeit) verboten. Hierunter fallen insbesondere Arbeiten, bei denen Geräte mit stärkerer Geräuschentwicklung, (z.B. Mischmaschinen, Kreissägen, Kompressoren, Bagger, Planierraupen), eingesetzt werden oder bei denen durch Rammen, Zimmern, Sägen u.ä. störender Lärm verursacht wird.
Kurbereich ist gemäß § 3 der JLVO das Gebiet der Gemeinde Juist. Ruhestörende Bauarbeiten müssten bis zum 30.04.2021 beendet werden.
Gemäß § 9 (1) JLVO können durch besondere Genehmigung der Inselgemeinde Juist Ausnahmen zugelassen werden, sofern die Durchführung der jeweils beabsichtigten Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegt oder öffentliche Interessen, insbesondere die Belange des Kurortes, nicht entgegenstehen.
Aufgrund der Zugangsbeschränkung zur Insel Juist dürfen aktuell keine Touristen auf die Insel kommen. Lärmeinschränkungen im Kurbereich könnten somit gelockert werden, solange keine Gäste auf der Insel sind.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||