Beschlussvorschlag:
Herrn Heiko Fürstenberg wird unter Auflagen die Möglichkeit
gegeben für die Saison 2021 den im Anhang genannten Foodtruck aufzustellen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Heiko Fürstenberg stellt den Antrag zur Aufstellung
eines Foodtrucks an verschiedenen Orten im Zentrum der Inselgemeinde. Der
Antrag ist der Beschlußvorlage beigefügt.
Einerseits attraktiviert er durch diese Maßnahme das kulinarische Angebot auf der Insel, andererseits wird das gewohnte Ortsbild durch einen PKW-Anhänger tangiert. Es gibt Parallelen zum Antrag eines fahrbaren „Eisfahrrads“ aus dem Jahre 2019. Somit obliegt es der politischen Meinungsbildung diesen Ansatz zu unterstützen.
Nach
Rücksprache mit dem Ordnungsamt bezüglich möglicher Aufstellflächen schränkt
Herr Fürstenberg mit Email vom 15.06.2021 den vorliegenden Antrag wie folgt
ein: Herr Fürstenberg favorisiert den Standort 4 aus dem Antrag. Dieser
befindet sich auf der Strandpromenade, nördlich des Hoteleingangs vom
Strandhotel (Schachbrettfläche). Nach Auskunft der Domänenverwaltung Norden
handelt es sich um eine an die Inselgemeinde Juist verpachtete Fläche (siehe
Pachtvertrag).
Seitens
der Domänenverwaltung bestehen keine Bedenken in dem Bereich einen
Verkaufsanhänger aufzustellen.
Seitens
des Ordnungsamtes besteht hier kein Handlungsbedarf, da die Fläche keine
öffentliche Verkehrsfläche, eine Straße oder einen Weg darstellt und somit auch
keine Widmung dafür besteht.
Somit ist
hier vorwiegend die Inselgemeinde als Pächter der Fläche gefragt.
Die
Verwaltung weist jedoch vorsorglich daraufhin, dass die betroffene Pachtfläche
während der Ferienzeiten auch als Ausweichfläche für abgestellte Fahrräder
westlich des Rettungsweges dient und dort bereits Fahrradständer aufgestellt
wurden.
Der
Verkaufsanhänger benötigt im aufgebauten Zustand eine Stellfläche von 10 qm.
Die möglichen Fahrradabstellplätze müssten um diese Fläche dezimiert
werden.
Um einen
Frischwasser- und Abwasseranschluss müsste sich der Betreiber selbst kümmern,
genau wie um den notwendigen Stromanschluss für die Kühltheke. Für die
Müllentsorgung sollten zudem eigene Behälter aufgestellt werden, damit die
öffentlichen Müllbehälter rund um den Bereich nicht stärker belastet und somit
öfter geleert werden müssen.
Um das
aktuell fehlende Angebot an einem Fischimbiss in dem Bereich zu kompensieren,
könnte man das Aufstellen des Verkaufsanhängers auch zeitlich begrenzt bis zum
Ende der Saison erlauben und damit gleichzeitig die Wirkung eines solchen
Verkaufsanhängers am Abgang zum Hauptbadestrand testen und Schlüsse für die
Zukunft daraus ziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||