Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und
der Begründung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 - nach §10 BauGB im
Verfahren nach §13a BauGB als Satzung.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Bezahlbarer Dauerwohnraum auf der
Insel Juist ist knapp. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Neubau eines Wohnhauses mit preiswerten Mietwohnungen für Personen die Ihren
Lebensmittelpunkt auf Juist haben zu schaffen,
möchte die Inselgemeinde den Bebauungsplan Nr. 7 ändern. Diese Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 7 soll der Schaffung von preiswerten Dauerwohnraum
(Mietwohnungen) entsprechend den Fördermöglichkeiten dienen.
Dafür werden auf dem Flurstück 491, Flur 4, welches sich im Gemeindebesitz befindet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Wohnhauses geschaffen.
Zurzeit ist das Grundstück in der Gartenstraße mit einer Größe von ca.
390 qm gem. des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7, 3. Änderung als
nicht bebaubare Fläche festgesetzt. Die umliegenden Grundstücke sind dem
Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecken zugeordnet. Für die
umliegenden Grundstücke ist überwiegend eine II geschossige Bebauung mit der
Grundflächenzahl 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,5 festgesetzt.
Auf Grundlage der oben genannten Festsetzungen wird für das in Frage
stehende Grundstück eine rechnerische Geschossfläche von 195 qm verteilt auf 2
Vollgeschosse ergeben, sodass 4-5 kleine Wohneinheiten verwirklicht werden
können.
Auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und der Begründung kann mit
dem vorliegenden Satzungsbeschluss die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, die eine Bebauung des Grundstücks in der Gartenstraße
ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||