Betreff
Beschluss über die Abdeckung des Jahresverlusts des Eigenbetriebs Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist für das Wirtschaftsjahr 2019
Vorlage
BV/2021/038
Aktenzeichen
20/Be
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jahresverlust des Eigenbetriebs Kurverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 526.694,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des Jahresverlustes.

 

§ 12 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung sieht vor, dass der Jahresverlust auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres vorzutragen ist und die Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zum Abbau von Verlusten zu verwenden sind. Nach Ablauf von fünf Jahren nicht abgebaute Verluste können durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, soweit das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital angemessen bleibt; andernfalls ist der Verlust von der Kommune auszugleichen.   

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kurverwaltung wurde den Damen und Herren des Gemeinderats am 16.04.2021 als pdf-Datei per E-Mail zugesendet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan