Beschlussvorschlag:
Die Gebühren für die Anzeigen im Gastgeberverzeichnis 2022 bleiben
unverändert zum Vorjahr. Der Coronabonus von 10 % zum Gastgeberverzeichnis 2020
bleibt auf Grund der anhaltenden Pandemie bestehen. Die Gebühren für das
Gastgeberverzeichnis 2022 betragen:
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Leistung |
Gebühr
2022 |
1. |
Erstellung einer Anzeige |
54,00 € |
2. |
Anzeige 1/1 Seite |
1.442,29 € |
3. |
Anzeige 1/2 Seite |
779,70 € |
4. |
Anzeige 1/4 Seite |
448,41 € |
5. |
Anzeige 1/8 Seite |
126,41 € |
6. |
Korrekturgebühr Anzeige |
35,10 € |
7. |
Stornogebühr Anzeige |
342,00 € |
Die Gebühren sind exkl. Mehrwertsteuer.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Für
die Kalkulation der Anzeigengebühren des Gastgeberverzeichnisses 2022 werden
ausschließlich die Kosten für das Gastgeberverzeichnis herangezogen. Alle
weiteren Kosten z.B. für das Urlaubsmagazin und den Insel-Guide werden über den
Tourismusbeitrag getragen.
Als Kalkulationsgrundlage für die Aufwendungen dienen die Daten zu den
Aufwendungen für das Gastgeberverzeichnis 2021 und 2020. Nach der Kalkulation
betragen die Aufwendungen 42.773,58 €. Bei der Kalkulation der Einnahmen wird
das Ergebnis aus 2021 als Kalkulationsgrundlage herangezogen. Dies sind
47.791,12 €. Daraus ergibt sich für das Gastgeberverzeichnis ein Gewinn von
5.017,54 €. So ist auch bei einem Rückgang der Anzeigen weiterhin mit einem
Gewinn durch das Gastgeberverzeichnis zu rechnen. Aus diesem Grund sollten die
Gebühren für Anzeigen im Gastgeberverzeichnis 2022 unverändert bleiben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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