Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Inselgemeinde Juist für die Freiwillige Feuerwehr Juist wird in der vorliegenden Form neu gefasst.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
In dem letzten Gespräch der Feuerwehrführung, einigen Ratsmitgliedern und der Gemeindeverwaltung am 17.02.2021 wurde festgestellt, dass einige Feuerwehrkameraden aufgrund der festgelegten Altersgrenze in § 7 (1) der Feuerwehrsatzung vom 06.10.2016 von 63 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssten.
Damit die Wehr einsatzbereit bleibt, müsste daher die Altersgrenze in § 7 (1) der aktiven Wehr von 63 auf 67 Jahre erhöht und an das NBrandSchG angepasst werden.
Ferner müsste dann die Altersgrenze für den Übergang in die Altersabteilung gemäß § 8 ebenfalls von 63 auf 67 Jahre angeglichen werden.
Auch die Formulierung zur Doppelmitgliedschaft (Mitgliedschaft in mehreren Wehren) und Mitgliedschaft von Personen, die keine Einwohner sind, aber arbeitsbedingt regelmäßig der Wehr zur Verfügung stehen könnten, wirft immer wieder Fragen auf und würde bei der Gelegenheit textlich an das NBrandSchG angelehnt und entsprechend neu gefasst werden müssen.
Im Zuge dessen würden redaktionelle Anpassungen der Satzung vorgenommen werden.
Der vorliegend ausgearbeitete Satzungsentwurf vom 01.03.2021 hierzu ist im Vorfeld mit dem Gemeindebrandmeister, dem stellvertretenden Gemeindebrandmeister, der Feuerwehrunfallkasse und einem Feuerwehrdozenten abgestimmt worden.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung der ausgearbeiteten Neufassung der Juister Feuerwehrsatzung vom 01.03.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||