Beschlussvorschlag:
Die Verwaltungskostensatzung und der dazugehörige Kostentarif wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Verwaltungsgebühren werden als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten erhoben, wenn die beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Bei der Gebührenfestsetzung besteht ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum. Die Gebühren dienen in erster Linie der Einnahmeerzielung. Darüber hinaus kann mit einem geeigneten Gebührentarif auch eine Verhaltungssteuerung angestrebt werden. Dabei sollen die Kosten des Verwaltungsaufwandes nicht außer Acht gelassen werden.
Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung wurde vom Gemeinderat am 27.09.2006 beschlossen. Der beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt einige Änderungen und Anpassungen in der Gebührenhöhe.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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