Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Ratsmitglieds Westermann vom 06.01.2021 auf Verkürzung der täglichen Nachtruhezeiten in der Sommerkurzeit und dahingehende Änderung von § 4 (3) der Juister Lärmschutzverordnung wird entsprochen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Ratsmitglied Björn Westermann beantragt in einer Mail vom
06.01.2021 an den Gemeinderat u. a. die Verkürzung der täglichen
Nachtruhezeiten in der Sommerkurzeit von 21 Uhr bis 8 Uhr auf 22 Uhr bis 8 Uhr.
Dies erfordert eine Änderung von § 4 (3) der Juister Lärmschutzverordnung.
Der Absatz lautet wie folgt:
Ruhezeiten sind vom 20. März bis 31. Oktober die Stunden von 21.00 Uhr bis
8.00
Uhr (Nachtruhe) und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe), während
des
übrigen Jahres die Stunden von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Nachtruhe).
Laut Auskunft des Wirtschaftsministeriums hat eine Verkürzung
der Nachruhezeiten um eine Stunde keinen negativen Einfluss auf den Status als
Nordseeheilbad der Inselgemeinde Juist.
Nachtruhezeiten herrschen in den Sommermonaten auf
den Nachbarinseln wie folgt:
Borkum und Baltrum: 21 bis 8 Uhr
Norderney und Wangerooge: 22 bis 8 Uhr
Langeoog: 20 bis 8 Uhr
Spiekeroog: 22 bis 9 Uhr
Folgende Vorschläge zur Änderung der
Juister Lärmschutzverordnung sind der Verwaltung mittlerweile als Alternative
zu dem o. g. Antrag zugetragen worden:
Änderung der Juister
Lärmschutzverordnung – Juister LVO:
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Alternative A:
(3a) Die Nachtruhe für
gastronomische Betriebe beginnt ganzjährig ab 22.00 Uhr, sofern zwischen dem
Gastronomiebetrieb und der nächstgelegenen Wohnbebauung ein Abstand von
mindestens 50m besteht.
(3b) Für öffentliche Veranstaltungen
der Inselgemeinde, des Veranstaltungskalenders der Kurverwaltung, beginnt die
Nachtruhe ganzjährig ab 22.00 Uhr, in Ausnahmeverfällen ab 23.00 Uhr.
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Alternative B:
(3a) Die Nachtruhe für
gastronomische Betriebe für die Bewirtung von Gästen in zugelassener
Außengastronomie beginnt ganzjährig ab 22.00 Uhr. Für Tätigkeiten die über das
Zubereiten und Servieren von Speisen und Getränken hinausgehen, gelten die
Ruhezeiten nach §4 Absatz 3.
(3b) Für öffentliche Veranstaltungen
der Inselgemeinde, des Veranstaltungskalenders der Kurverwaltung, beginnt die
Nachtruhe ganzjährig ab 22.00 Uhr, in Ausnahmeverfällen ab 23.00 Uhr.
Zu den Punkten 3 b) ist seitens des
Ordnungsamtes festzustellen, dass es eine entsprechende Ausnahmeregelung
bereits gibt in § 9 (3): Die Regelungen des § 7
(Verschiedener Lärm im Freien) dieser Verordnung gelten nicht für Maßnahmen des
Aufsichtspersonals sowie für die Verrichtung hoheitlicher Aufgaben und für die
von der Kurverwaltung durchgeführten Veranstaltungen.
Ansonsten müssten im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das führt zwangsläufig zu einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand innerhalb der Verwaltung. Die Genehmigungsgebühr beträgt gemäß Verwaltungskostensatzung zwischen 20 und 200 € im Einzelfall.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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